Marburger Bund

Kirchen und Klinikfinanzen im Fokus?

Die Delegierten des Marburger Bunds haben auf ihrer Hauptversammlung ein pralles Arbeitsprogramm vor sich. Vorbereitet wird der Ärztetag, aber auch das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen könnte Thema sein.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Tarifpolitik, das kirchliche Arbeitsrecht und die Zukunft der Krankenhausfinanzierung könnten neben der Vorbereitung der Ärztetagsthemen auf der Hauptversammlung des Marburger Bundes am 25. und 26. Mai in Hannover die Agenda bestimmen.

So hatte es bereits zu Beginn dieses Jahres Diskussionen über die rechtliche Sonderstellung konfessionell gebundener Einrichtungen gegeben.

Damals war bekannt geworden, dass zwei Ärzte an zwei Kölner Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft die Behandlung eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers abgelehnt haben.

Wäre die Frau an diesen Kliniken untersucht worden, hätten die Ärzte die Patientin auch über die "Pille danach" aufklären müssen.

Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen wohl ein Thema

Dem stand eine Stellungnahme der Stiftung entgegen, zu der die Kliniken gehören. In diesem Papier vom November 2012 wurde die Verordnung der "Pille danach" abgelehnt. Die Ärzte befürchteten daher im konkreten Fall offenbar Sanktionen.

Es sei eindeutig, dass Ärzte in Notfallsituationen eine Behandlungspflicht haben, hatte MB-Chef Henke im Januar erklärt.

Im März hatte die Katholische Kirche dann der Landesregierung zugesagt, dass alle katholischen Krankenhäuser Frauen nach einer Vergewaltigung die sogenannte "Pille danach" anbieten würden.

Beschäftigen wird die Delegierten wahrscheinlich auch das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Im April hat der Marburger Bund dazu Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts eingelegt.

Der MB will in kirchlichen Einrichtungen das gleiche Streikrecht erstreiten, wie es für alle anderen Betriebe gilt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im November 2012 entschieden, dass kirchliche Krankenhäuser und soziale Dienste ihren arbeitsrechtlichen Sonderweg - den sogenannten Dritten Weg - beibehalten dürfen. Bundesweit ist etwa jedes dritte Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft.

Wachsende Arbeitsverdichtung in Kliniken

Ein weiteres Thema bei der Hauptversammlung dürfte die Zukunft der Krankenhausfinanzierung sein, heißt es beim MB. Benötigt werde eine umfassende und vor allem verlässliche Reform der Klinikfinanzierung, die langfristige Planungen ermögliche.

Bislang würden Kostensteigerungen immer wieder durch Personalabbau kompensiert. Das führe zu einer wachsenden Arbeitsverdichtung. Eine Alternative könnten Sicherstellungszuschläge für kleine Kliniken sein.

Diese müssten ihren Versorgungsauftrag auch ohne Mengensteigerungen erfüllen können.

Diskutiert wird vermutlich auch über die Tarifabschlüsse der vergangenen Wochen.

So hatte der MB für Ärzte an kommunalen Kliniken eine Gehaltssteigerung von rund fünf Prozent und für Ärzte an Unikliniken ein Plus von 4,6 Prozent ausgehandelt.

Zur Hauptversammlung werden etwa 200 Delegierten aus 14 Landesverbänden nach Hannover kommen.

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