Kassen versus Kliniken

Klagewelle sorgt weiter für Ärger

Kassen sehen sich zu Unrecht der Verzögerungstaktik beschuldigt.

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BERLIN. Im Streit um die Klagewelle vor den Sozialgerichten knirscht es weiter zwischen Kassen und Kliniken.

So haben eine ganze Reihe von Krankenkassen sich dagegen verwahrt, sie würden die abgestimmte Empfehlung zur Rücknahme der Klageverfahren gegenüber Krankenhäusern mit Schlaganfallversorgung nicht oder nur zögerlich umsetzen.

„Die Ersatzkassen, AOKs, die Sozialversicherung für Landwirtschaft und die Knappschaft setzen die Empfehlung, wie mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vereinbart, schnellstmöglich um“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Klagen gegen die betroffenen Krankenhäuser würden somit zeitnah vollständig zurückgenommen, sofern die in der Empfehlung formulierte Voraussetzung erfüllt sei. Das würden die Krankenkassen für jede einzelne Klinik nur einmal prüfen.

Es sei unseriös, wenn einzelne Vertreter von Krankenhäusern diesen Zeitablauf zum Anlass nähmen, um die Rechnungsprüfungsverfahren insgesamt zu diskreditieren. „Rechnungsprüfungen sind in Geschäftsbeziehungen Standard“, schreiben die Kassen.

Das sei dem sorgsamen Umgang mit Beitragsgeldern der Versicherten geschuldet. Diese Prüfungen fordere auch der Bundesrechnungshof zu Recht von den Krankenkassen ein.

Anfang November vergangenen Jahres sahen sich bundesweit viele Sozialgerichte einer Klagewelle ausgesetzt. Auslöser war eine durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz beabsichtigte Einführung einer gesetzlichen Ausschlussfrist.

 Danach sind vor dem 1. Januar 2017 entstandene Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht von den Kassen an die Krankenhäuser geleisteten Zahlungen ausgeschlossen, wenn sie nicht bis zum 9. November 2018 geltend gemacht wurden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der verschiedenen Kassenarten hatten sich am 6. Dezember 2018 unter Vermittlung des Bundesgesundheitsministers auf eine gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen geeinigt. (chb)

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