Kassen versus Kliniken

Klagewelle sorgt weiter für Ärger

Kassen sehen sich zu Unrecht der Verzögerungstaktik beschuldigt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Im Streit um die Klagewelle vor den Sozialgerichten knirscht es weiter zwischen Kassen und Kliniken.

So haben eine ganze Reihe von Krankenkassen sich dagegen verwahrt, sie würden die abgestimmte Empfehlung zur Rücknahme der Klageverfahren gegenüber Krankenhäusern mit Schlaganfallversorgung nicht oder nur zögerlich umsetzen.

„Die Ersatzkassen, AOKs, die Sozialversicherung für Landwirtschaft und die Knappschaft setzen die Empfehlung, wie mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vereinbart, schnellstmöglich um“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Klagen gegen die betroffenen Krankenhäuser würden somit zeitnah vollständig zurückgenommen, sofern die in der Empfehlung formulierte Voraussetzung erfüllt sei. Das würden die Krankenkassen für jede einzelne Klinik nur einmal prüfen.

Es sei unseriös, wenn einzelne Vertreter von Krankenhäusern diesen Zeitablauf zum Anlass nähmen, um die Rechnungsprüfungsverfahren insgesamt zu diskreditieren. „Rechnungsprüfungen sind in Geschäftsbeziehungen Standard“, schreiben die Kassen.

Das sei dem sorgsamen Umgang mit Beitragsgeldern der Versicherten geschuldet. Diese Prüfungen fordere auch der Bundesrechnungshof zu Recht von den Krankenkassen ein.

Anfang November vergangenen Jahres sahen sich bundesweit viele Sozialgerichte einer Klagewelle ausgesetzt. Auslöser war eine durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz beabsichtigte Einführung einer gesetzlichen Ausschlussfrist.

 Danach sind vor dem 1. Januar 2017 entstandene Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht von den Kassen an die Krankenhäuser geleisteten Zahlungen ausgeschlossen, wenn sie nicht bis zum 9. November 2018 geltend gemacht wurden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der verschiedenen Kassenarten hatten sich am 6. Dezember 2018 unter Vermittlung des Bundesgesundheitsministers auf eine gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen geeinigt. (chb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Grenzwerte zum 1. Juli heruntergesetzt

Wer diese Ausnahmeziffern kennt, rettet seinen Laborbonus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Drei alltagstaugliche Techniken

Schlagfertiger werden: Tipps für das Praxisteam

„Ich mag es, wenn viel los ist“

Ärztin, Mutter, Forscherin: Diana Ernst tanzt gerne auf vielen Hochzeiten

Lesetipps
Ein Vater und seine Tochter sitzen am Steg eines Badesees

© Patrick Pleul/dpa

Epidemiologisches Bulletin

Steigende Temperaturen sorgen für Ausbreitung von Vibrionenarten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!