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Kommunale Krankenhausreform

Mecklenburg-Vorpommern: Kliniken und Ministerium vereinbaren engen Austausch

Bevor die Krankenhausreform wirksam werden kann, sind noch viele Schritte notwendig. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Krankenhäuser dabei engmaschig vom Ministerium begleitet.

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Güstrow. Die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern werden bis 31. Oktober 2026 darüber informiert, welche Leistungen sie ab 2027 anbieten können. Die Jahre 2027 und 2028 sind für die schrittweise Umstellung des Finanzsystems an den Kliniken vorgesehen.

Diese Ankündigung machte Landesgesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) heute auf der kommunalen Krankenhauskonferenz in Güstrow, zu der sie die Bürgermeister und Landräte der Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern eingeladen hatte.

Auch persönliche Gesprächstermine möglich

Drese kündigte zudem monatliche Konferenzen des Ministeriums mit den Klinikleitungen sowie eine monatliche Planungsbeteiligtenrunde und Fachkonferenzen in den Planungsregionen an. Zudem werde es für jedes einzelne Krankenhaus zwei persönliche Gesprächstermine im ersten und zweiten Quartal 2025 geben. Die kommunale Krankenhauskonferenz soll fortgesetzt werden.

Ziel Dreses ist, dass die Krankenhausreform die Versorgung der Patienten stabilisiert und zugleich die wirtschaftliche Perspektive für kleine, bedarfsnotwendige Häuser verbessert. Wie wichtig diese finanziell besonders geförderten Häuser für das dünn besiedelte Flächenland sind, machte Drese mit einem Vergleich deutlich.

„Während es bundesweit außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern nur 6,6 Prozent Sicherstellungskrankenhäuser gibt, fallen in unserem Land 25 und damit fast 70 Prozent der Kliniken in diese Kategorie“, sagte Drese. (di)

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