Sachsen

Klinikgesellschaft rügt BSG-Rechtsprechung

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) haben die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) massiv kritisiert.

Die Rechtsprechung der Bundesrichter in Kassel mache einen „unausgewogenen Eindruck“ und er wünsche sich „mehr Neutralität“, sagt der erste stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Ingo Dörr.

Der Anwalt bemängelt, das BSG folge „zu sehr dem Wirtschaftlichkeitsgebot zugunsten der Krankenkassen“.

Für die Behandlung der Patienten würden damit „oft notwendige und medizinisch mögliche Behandlungsoptionen eingeschränkt“, ergänzt Dörr, „wir teilen diese Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts nicht.“

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen plädiere „im Interesse der Patienten für eine stärkere Berücksichtigung des in der Verfassung festgeschriebenen Sozialstaatsgebots, hier fehlt die Balance“. (sve)

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