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Klinikabrechnungen

Koalition bessert bei MDK-Reform nach

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Berlin. Anwälte gehen zur Zeit bei Krankenhäusern hausieren, um sie zu animieren, offene Forderungen gegenüber Kassen auf dem Klageweg zügig einzutreiben.

Druck machen sie mit dem bereits verabschiedeten MDK-Reformgesetz. Diese Begründung ist wohl vorgeschoben. Tatsächlich könne es dadurch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine Änderung der geltenden Rechtslage geben.

Das MDK-Gesetz zielt darauf ab, die Anzahl der juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Krankenhäusern und den Kassen zu verringern. Dazu soll gerichtlichen Überprüfungen von Krankenhausabrechnungen verpflichtend eine Art Mediation vorgeschaltet werden, die im Gesetzestext als „Erörterung“ bezeichnet wird. Freiwillige Vergleichsmöglichkeiten haben die Parteien auch heute schon.

Mit einem Änderungsantrag, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, will die Koalition nun einer Ballung von Klagen bei den Sozialgerichten vor Inkrafttreten aller Teile des MDK-Gesetzes vorbeugen.

Darin wird klargestellt, dass die verpflichtende Erörterung erst für die Patienten greifen soll, die nach Inkrafttreten der Regelung stationär aufgenommen worden sind. Zuvor müssen die Selbstverwaltungspartner das Verfahren erst noch aushandeln. (af)

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