Klinikabrechnungen

Koalition bessert bei MDK-Reform nach

Veröffentlicht:

Berlin. Anwälte gehen zur Zeit bei Krankenhäusern hausieren, um sie zu animieren, offene Forderungen gegenüber Kassen auf dem Klageweg zügig einzutreiben.

Druck machen sie mit dem bereits verabschiedeten MDK-Reformgesetz. Diese Begründung ist wohl vorgeschoben. Tatsächlich könne es dadurch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine Änderung der geltenden Rechtslage geben.

Das MDK-Gesetz zielt darauf ab, die Anzahl der juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Krankenhäusern und den Kassen zu verringern. Dazu soll gerichtlichen Überprüfungen von Krankenhausabrechnungen verpflichtend eine Art Mediation vorgeschaltet werden, die im Gesetzestext als „Erörterung“ bezeichnet wird. Freiwillige Vergleichsmöglichkeiten haben die Parteien auch heute schon.

Mit einem Änderungsantrag, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, will die Koalition nun einer Ballung von Klagen bei den Sozialgerichten vor Inkrafttreten aller Teile des MDK-Gesetzes vorbeugen.

Darin wird klargestellt, dass die verpflichtende Erörterung erst für die Patienten greifen soll, die nach Inkrafttreten der Regelung stationär aufgenommen worden sind. Zuvor müssen die Selbstverwaltungspartner das Verfahren erst noch aushandeln. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Werden kurative Therapieansätze im AMNOG benachteiligt, Herr Dr. Rasch?

Bundessozialgericht 2025

Wieder mehr Neuzugänge beim BSG-Vertragsarztsenat

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Online-Umfrage

Sind Schwangere mit Vorerkrankungen in Deutschland gut versorgt?

Lesetipps
Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert

Nahaufnahme der Hände eines Labortechnikers mit einem Röhrchen mit einer Blutprobe darin aus einem Gestell mit anderen Proben.

© angellodeco / stock.adobe.com

Kasuistik

Massiv erhöhter CA-19-9-Wert weckt falschen Krebsverdacht