Antragsentwurf

Koalition plant Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege

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Berlin. Union und SPD wollen einen Rechtsanspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz einführen. Das geht aus einem gemeinsamen Antragsentwurf hervor, über den die „Süddeutschen Zeitung“ am Freitag berichtete. Der Antrag sieht laut SZ vor, dass neben den Pflegekassen auch die Bundesländer die Verantwortung für zusätzliche und rechtlich garantierte Plätze tragen. „Sie sollen Einsparungen, die sich aus der Einführung der Pflegeversicherung für die Sozialhilfeträger ergeben haben, zum Aufbau der Pflegeinfrastruktur nutzen“, heißt es. Allerdings habe Spahn verlauten lassen, dass man im BMG eine Neuregelung der Kurzzeitpflege erst im kommenden Jahr plane. Zuvor müsse die Pflegeversicherung grundsätzlich reformiert werden.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, pflegende Angehörige besser zu unterstützen. Neben der Kurzzeit- oder auch Verhinderungspflege wurde auch eine Verbesserung der Tages- und Nachtbetreuung vereinbart, eine Stärkung der Einrichtungen also, die alte und kranke Menschen für einige Stunden aufnehmen.

Bei der Kurzzeitpflege geht es um befristeten Aufenthalt im Pflegeheim, etwa wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus niemand da ist, um einen gebrechlichen oder kranken Menschen zu Hause zu versorgen, bzw. um pflegende Angehörige für eine kurze Zeit zu entlasten.

Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland mehr als drei Millionen Pflegebedürftige, gut drei Viertel von ihnen zu Hause. (dpa)

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