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Änderungsanträge

Koalition schnürt das GKV-Sparpaket auf – und schärft es nach

Die Koalition legt nochmals Hand an das GKV-Sparpaket. Manch eingefrorener Honorar-Euro wird dadurch wieder frei. An anderer Stelle schärfen Union und SPD bei Einsparungen nach. Betroffene Verbände kündigen Widerstand an.

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Ein in einen Eiswürfel gepackte Euro-Münze.

Änderungen am Sparpaket: Manch eingefrorener Honorar-Euro könnte wieder „freiwerden“.

© Tom Fotolia

Berlin. Die Koalition hat sich auf ein Paket von Nachbesserungen beim GKV-Sparpaket geeinigt. Die zwölf Änderungsanträge sollen an das parlamentarische Verfahren zur Notfallreform angehängt werden. Wann die Novelle abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet wird, ist allerdings derzeit noch nicht bekannt.

Das Änderungspaket präsentiert sich als Kessel Buntes: Zum einen umfasst es Bestimmungen, die im Juli in letzter Minute mit den Ländern ausgehandelt wurden. Diese sollen jetzt Gesetzeskraft erhalten. Zum anderen handelt es sich um Re-Reformen, mit denen das Beitragssatzstabilisierungsgesetz an einzelnen Punkten aufgeschnürt oder rückgängig gemacht wird.

Als Folge müssten die Daumenschrauben an anderer Stelle im Sparpaket noch mehr angezogen werden, um Kostenneutralität herzustellen – sprich: steigende Zusatzbeiträge zu vermeiden. Von einzelnen Regelungen erhofft sich die Koalition offenbar Kostensenkungen:

  • Entbudgetierung in der Psychotherapie: Der Ausstieg aus der Entbudgetierung ab kommendem Jahr trifft auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz entbudgetierten Leistungen fallen zurück in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung. In einem Änderungsantrag kommt die Koalition nun – wie bereits im Juli zugesagt – den Praxen entgegen.
  • In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sollen demnach die extrabudgetär zu vergütenden Leistungen ausgeweitet werden dürfen. Gleiches gilt für die Behandlung schwer psychisch kranker Menschen und dringende psychotherapeutische Akutbehandlungen. Was genau dringlich bedeutet, muss der Gemeinsame Bundesausschuss erst noch definieren.
  • Abschaffung der Fixkostendegression: Der im Juli beschlossene Fixkostendegressionsabschlag für Haus- und Kinderärzte und für die hausarztzentrierte Versorgung wird wieder abgeschafft. Als Folge können keine Preisminderungen bei Fallzahl- oder Mengenausweitungen angewandt werden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat die Korrekturpläne, die im September bekannt geworden waren, begrüßt.
  • Wenn eine Hausarztpraxis neue Patienten aufnehme, mache sie mehr Hausbesuche, brauche mehr Personal und mehr Räume. „Wo sind denn da meine Einsparungen?“, hatte Verbandschefin Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth gefragt. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) sieht durch diesen Schritt die Unwuchten im Sparpaket noch größer werden: „Die angeblich gleichmäßige Verteilung der Lasten auf alle Schultern ist damit ein Märchen.“ Der Gesetzgeber solle auch die Kürzungen in der fachärztlichen Versorgung zurücknehmen.
  • Ausschreibungen bei Hilfsmitteln: Die Möglichkeit, Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung zu machen, werden von Krankenkassen seit langem gefordert. Herstellerverbände zeigen sich entsetzt über dieses Vorhaben:

    „Ausschreibungen gehen zulasten der Versorgungsqualität und damit zulasten der Patientinnen und Patienten“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von mehr als einem Dutzend Branchenverbänden. 2019 hat der Gesetzgeber im Terminservicegesetz (TSVG) den Kassen Ausschreibungen untersagt. Vergeblich hatte die damalige große Koalition zuvor 2017 im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) versucht, Qualitätsaspekte in Ausschreibungsverfahren zu integrieren. „Zu dem erhofften Qualitätswettbewerb im Rahmen von Ausschreibungen ist es nicht gekommen“, stellten die Koalitonsfraktionen im TSVG fest.

    Jetzt macht der Gesetzgeber eine Rolle rückwärts. Die bisher vielfältige Landschaft an Leistungserbringern sichere eine verlässliche Versorgung in der Fläche, warnen die Verbände: „Werden regionale Strukturen durch Ausschreibungen geschwächt, drohen längere Wege, verzögerte Anpassungen und Versorgungslücken.“
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  • Ausschreibungen bei Zytostatika: Der Gesetzgeber reagiert offenbar auch auf Kritik der Apotheken am Spargesetz. Diese hatten vor einer Wiedereinführung der Ausschreibungspflicht für parenterale Zubereitungen und finanziellen und organisatorischen Risiken in diesem Zusammenhang gewarnt. In einem weiteren Änderungsantrag geht die Koalition darauf ein. Sonderregelungen über die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen sollen wieder möglich sein, auch im Hinblick auf die Preise.
  • Vergütungsabschläge für Digitale Gesundheitsanwendungen: Wie Patienten eine verordnete digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nutzen und mit welchen Effekten, lässt sich für Ärztinnen und Ärzte meist nur im Einverständnis mit den Patienten ermitteln. Tatsächlich brechen Patienten die Therapien häufig ab. Die BARMER hat 1.700 Patientinnen und Patienten dazu befragt. Davon nutzten 600 die verordnete DiGA nicht länger als 90 Tage, 230 brachen die Therapie schon nach weniger als vier Wochen ab. Nun soll es Vergütungsabschläge für DiGA in Abhängigkeit von der Quote der Nutzungsabbrüche in den ersten vier Wochen geben.
  • Begrenzung der Verwaltungskosten von Krankenkassen: Ein weiterer Änderungsantrag verpflichtet Krankenkassen, ihre Verwaltungsausgaben noch stärker zu begrenzen. Das GKV-Spargesetz schreibt bereits vor, dass die Steigerungen ab 2027 die Grundlohnrate je Versicherten nicht überschreiten dürfen. Die vorgesehene Änderung des Paragrafen 4 SGB V sieht vor, den zulässigen Anstieg je Versicherten um einen weiteren Prozentpunkt zu senken.
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  • Entlastung für Krankenhäuser: Gegen den massiven Widerstand SPD-regierter Länder passierte das GKV-Sparpaket im Juli den Bundesrat. Dass dies gelang, hat auch mit Zugeständnissen an die Länder zu tun, die die Bundesregierung in letzter Minute via Protokollerklärung zugesagt hatte. Sie umfassen insgesamt 550 Millionen Euro für die Krankenhäuser.
  • Universitätskliniken erhalten für ihre besonderen Aufwendungen bei der Vorhaltung hochspezialisierter Behandlungkapazitäten im kommenden Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich. Für alle anderen somatischen und psychiatrischen Kliniken wurde ein Rechnungszuschlag in Höhe von 450 Millionen Euro vereinbart. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte das Sparpaket im Bundesrat damals als „mit Schmerzen zustimmungsfähig“.
  • Information der Versicherten über Zusatzbeiträge: Eine halbe Rolle rückwärts produziert die Koalition bei der zuvor abgeschafften Informationspflicht der Versicherten im Falle steigender Zusatzbeiträge. Künftig kann diese Information digital oder schriftlich erfolgen – die Briefaussendungen kosteten bisher GKV-weit einen zweistelligen Millionenbetrag. Weil Krankenkassen in der Vergangenheit wiederholt versucht haben, den Umstand steigender Zusatzbeiträge wortreich zu vertuschen, müssen sie die Schreiben vorab den Aufsichtsbehörden zur Kenntnis geben.
  • Therapieversuche mit Cannabis: Die Koalition konkretisiert Vorgaben für den Therapieversuch mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln. Künftig gilt, dass der Therapieversuch nur in der Indikation erfolgen darf, für die das cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen ist. (fst/af)
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