Koalition will Sondervergütung für Ärztenetze

BERLIN (sun/HL/ger). Mit einer Ergänzung zum Entwurf für das Versorgungsstrukturgesetz wollen die Koalitionsfraktionen eine Sondervergütung für Ärztenetze ermöglichen.

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Die vorgesehene Sondervergütung für Ärztenetze soll zu einer besseren Zusammenarbeit der niedergelassenen Ärzte untereinander beitragen.

Die vorgesehene Sondervergütung für Ärztenetze soll zu einer besseren Zusammenarbeit der niedergelassenen Ärzte untereinander beitragen.

© [M] Stefan Rajewski / Fotolia.com | ill

Nach einem Änderungsantrag sollen "gesonderte Vergütungsregelungen für vernetzte Praxen auch als eigenes Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ... vorgesehen werden, soweit dies einer Verbesserung der ambulanten Versorgung dient und das Praxisnetz von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt ist" (Paragraf 87 b Absatz 2 der Satz 2). Die Kriterien für die Anerkennung muss die KBV festlegen.

In der Begründung dazu heißt es, damit könnten Kooperationen gefördert werden, die sich an definierten Versorgungszielen, etwa einer erhöhten Impf- oder Präventionsquote, ausrichten. Wie die Ärzte das Gesamtvergütungsvolumen unter sich verteilen, soll ihnen selbst überlassen bleiben.

Dazu Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion: "Wir wollen so zu einer noch besseren Zusammenarbeit niedergelassener Ärzte unter- und miteinander anreizen. Auf freiwilliger Basis, aber auf hohem Niveau."

Helmut Hildebrandt, Geschäftsführer der Gesundes Kinzigtal GmbH und Vorstand der OptiMedis AG, sieht in der Neuregelung "einen starken Impuls" für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Praxisnetzen.

Das eröffne auch Spielraum für eine verbesserte Versorgung in strukturschwachen Regionen. Die Netze haben mit dem Änderungsantrag laut Hildebrandt aber noch nicht alle ihre Ziele erreicht. Er hoffe noch darauf, dass Netze als Leistungserbringer anerkannt werden.

"Dann könnten Netze zum Beispiel vorübergehend eine junge Ärztin anstellen. Dafür setzen wir uns im Gesetzgebungsverfahren weiter ein", so Hildebrandt.

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