Bundesrat billigt Gesetz

Konversionsbehandlungen künftig verboten

Das „Umpolen“ homosexueller Menschen steht künftig weitgehend unter Strafe. Untersagt ist auch das Werben für solche Konversiontstherapien.

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Homosexualität ist keine Krankheit: Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung einer Person gezielt zu verändern sind künftig untersagt.

Homosexualität ist keine Krankheit: Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung einer Person gezielt zu verändern sind künftig untersagt.

© Michael Reichel / dpa

Berlin. Zustimmung für Spahns Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Strafen für sogenannte Therapien zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transgeschlechtlichen gebilligt. Allerdings hat der Rat der Bundesregierung dabei noch eine Hausaufgabe aufgegeben.

Uneingeschränkt untersagt sind nach dem Gesetz Konversionstherapien an Minderjährigen. An Volljährigen sind sie dann verboten, wenn ihre Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, das heißt, sie die Einwilligung unter Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum gegeben haben.

Wer dennoch eine solche Therapie vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Auch nicht-öffentliche Werbung untersagt

Aber auch schon das Werben für Konversionsbehandlungen ist untersagt. Dabei habe die Bundesregierung lediglich das öffentliche Werben verbieten wollen, heißt es, der Bundestag hatte das Werbeverbot hingegen auch auf das nicht-öffentliche Werben ausgeweitet.

Der Bundesrat hatte dies in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstützt. Außerdem verpflichtet das Gesetz die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen.

Bundesrat: Straflücken schließen!

Bei aller Zustimmung kritisiert der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung jedoch, dass der Bundestag eine Anregung der Länder nicht aufgenommen hat: Durch eine Lücke im Gesetz können Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen werden.

Vor allem junge Menschen müssten umfassend vor Konversionstherapien geschützt werden, mahnt der Bundesrat. An die Bundesregierung appelliert er daher, etwaige Schutzlücken umgehend zu schließend.

Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (reh)

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