Kooperationsverbot bei Hochschulen ist kontraproduktiv

Die Arbeitskammer des Saarlandes sieht das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei den Hochschulen als Entwicklungsbremse. Das Land soll sich um eine Änderung des Grundgesetzes bemühen.

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SAARBRÜCKEN (kud). Die Arbeitskammer des Saarlandes hat die Rücknahme des Kooperationsverbotes im Grundgesetz gefordert. Zumindest im Hochschulbereich hemme es positive Entwicklungen, heißt es im aktuellen Kammerbericht an die Landesregierung.

Dies zeige sich etwa an der Diskussion über die Medizinische Fakultät an der Universität des Saarlandes. Der Arbeitskammer gehören alle Arbeitnehmer im Saarland als Pflichtmitglieder an. Vergleichbare Einrichtungen gibt es in Bremen, Luxemburg und Österreich.

Bildungs- und Hochschulbereich ist Ländersache

Das Kooperationsverbot war im Rahmen der Föderalismusreform 2006 von der Großen Koalition ins Grundgesetz geschrieben worden. Seitdem ist der Bildungs- und Hochschulbereich, abgesehen von wenigen Ausnahmen, reine Ländersache. Der Bund darf sich darüber hinaus auch nicht mehr an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen.

Die Arbeitskammer verweist darauf, dass das Saarland weit über den eigenen Bedarf hinaus Ärzte ausbilde. Deshalb stelle sich nicht nur die Frage einer finanziellen Beteiligung der Nachbarländer, sondern - angesichts des Ärztemangels - auch des Bundes.

Revision des Kooperationsverbots angestrebt

Befremdlich sei es auch, dass ein seit Jahrzehnten geplantes größeres Gebäude für die Medizinische Fakultät wegen der knappen Kassen des Landes nicht gebaut werden könne. Die Landesregierung solle sich deshalb in Abstimmung mit anderen Bundesländern um die Revision des Kooperationsverbots bemühen.

Ein weiteres Kapitel des Berichts befasst sich mit betrieblicher Gesundheitspolitik. Darin empfehlen die Autoren mehr Augenmerk für Mitarbeiter mit Depressionen sowie die Festlegung von Gesundheitszielen für das Land.

Zudem regen sie ein eigenständiges Kompetenzzentrum als Anlaufstelle für die Betriebe an. Nötig sei außerdem eine engere Verzahnung von Gesundheitspolitik und dem Wissenschaftsbereich.

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