Psychotherapie

Kostenerstattung als Ausweg

Die Regierung zeigt sich unbeeindruckt von Beschwerden, Kassen machten Patienten das Leben schwer.

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BERLIN. Fast 68.000 GKV-Versicherte haben sich in der Zeit von April bis Ende Dezember vergangenen Jahres wegen einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder Akutbehandlung an eine Terminservicestelle gewandt. Dort habe rund 87 Prozent der Versicherten binnen vier Wochen ein Termin vermittelt werden können.

Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundestag. Die genannten Zahlen beziehen sich nicht auf die Vermittlung einer Richtlinientherapie.

Die Gründe dafür, dass ein Termin nicht vermittelt werden konnte, seien vielfältig, erklärte das Bundesgesundheitsministerium unter Verweis auf die KBV. So würden Terminangebote von Patienten etwa abgelehnt, wenn der Wunschtherapeut nicht verfügbar ist oder wenn für Patienten mit eingeschränkter Mobilität kein wohnortnaher Behandlungsort zur Verfügung gestellt werden konnte.

Beschwerden von Versicherten, ihre Krankenkasse habe eine Kostenerstattung für die Richtlinientherapie abgelehnt, macht sich die Regierung nicht zu eigen. Ein abgestimmtes Verhalten der Kassen, Anträge auf Richtlinien-Psychotherapie nicht mehr zu bewilligen, sei ihr nicht bekannt. Und falls es derartige Praktiken gebe, sei dies ohnehin allein Sache der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Allerdings stellt die Regierung in ihrer Antwort klar, dass sich die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch die im April 2017 eingeführten neuen Angebote (Sprechstunde und Akutbehandlung) nicht verändert haben. Das gelte für die Inanspruchnahme von Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung – nach vorheriger Zustimmung der Kasse – und für die Kostenerstattung im Falle eines vom Patienten selbst beschafften Therapie-Platzes. Auch die neue Rechtslage "schließt eine ausnahmsweise Kostenerstattung bei etwaigen Versorgungsdefiziten nicht aus", heißt es. Zahlen darüber, wie häufig in der Vergangenheit Anträge auf Kostenerstattung für Psychotherapie bewilligt oder abgelehnt wurden, würden in der amtlichen GKV-Statistik nicht ausgewiesen.

Die Grünen zeigen sich mit der Regierungsantwort wenig zufrieden. "Es kann nicht sein, dass man Menschen mit psychischen Erkrankungen monatelang auf einen Termin warten lässt oder dass sie die Kosten für die Behandlungen selber vorstrecken müssen", sagte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. (fst)

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