UPD-Bericht

Krankenakten oft unter Verschluss

Der erste Bericht der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) spart nicht mit Kritik: Ärzte und Kliniken verweigerten Patienten zu oft Einsicht in ihre Akten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Abgeschlossen: Patienten erhalten oft keinen Einblick in ihre Krankenakte.

Abgeschlossen: Patienten erhalten oft keinen Einblick in ihre Krankenakte.

© pogonici / fotolia.com

BERLIN. Niedergelassene Ärzte und Klinikverwaltungen verweigern Patienten oft Einsicht in die Krankenakten. Zu diesem Ergebnis kommt der erste "Monitor Patientenberatung" der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Weitere Problemlagen, die die 75 Mitarbeiter der UPD in ihrem ersten offiziellen Jahresbericht ausgemacht haben, sind mögliche Behandlungsfehler und die ungerechtfertigte Streichung von Krankengeld.

Der Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler stellte sich in den insgesamt 75.000 Beratungsgesprächen 6781-mal ein. Niedergelassene Ärzte waren 1584-mal betroffen, Zahnärzte 1240-mal und Kliniken 3127-mal. Die UPD bietet kein eigenes Beschwerdemanagement an, sondern verweist die Patienten an die Ärztekammern und Medizinischen Dienste der Kassen.

In der medizinischen Beratung hätten die Erläuterungen zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie sowie Fragen nach dem Nutzen medizinischer Verfahren im Vordergrund gestanden, weist der Bericht aus.

Schwerpunkte seien Gelenk- und Augenerkrankungen, aber auch Fragen nach Hilfen zur Krankheits- und Lebensbewältigung gewesen.

Zöller: Grundlage für Qualitätssicherung

Vor allem psychisch Kranke betrifft die Streichung des Krankengeldes nach Aktenlage und ohne ausreichende Begründung. In 930 von rund 4700 Beratungsfällen habe es Hinweise auf unberechtigte Ablehnungen durch die Kostenträger gegeben, sagte UPD-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler.

Die UPD verweist ausdrücklich auf den nicht repräsentativen Charakter ihrer Befunde. Die Beratungsgespräche wurden zwischen April 2012 und März 2013 geführt und nach einem neuen System dokumentiert.

Regionale Auffälligkeiten hätten sich dabei nicht ergeben. Am Montag haben Vertreter der UPD erstmals einen Überblick über ihre Arbeit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) übergeben. Die UPD ist verpflichtet, künftig jährlich Rechenschaft abzulegen.

Dass in fast 600 Fällen problematisches Verhalten von Ärzten mit den berechtigten Ansprüchen von Patienten auf Akteneinsicht festgestellt worden sei, sei ein klarer Fingerzeig an die Ärzte, diesen Missstand abzustellen, sagte Zöller.

Der Bericht sei eine "hervorragende Grundlage für mehr Qualitätssicherung im Gesundheitswesen".

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein unscharfer Seismograf

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