Rechtsgutachten beauftragt
Krankenhausreform: Drei Bundesländer pochen auf ihre Planungskompetenz
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben ein Rechtsgutachten beauftragt, um die Verfassungsmäßigkeit der Krankenhaus-Reformpläne des Bundes zu überprüfen.
Veröffentlicht:Augsburg. Die Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein machen in Sachen Krankenhausreform gemeinsame Sache: Sie haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Reform der Krankenhausvergütung auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Dafür verantwortlich zeichnen wird der Augsburger Universitätsprofessor Dr. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Mit den Ergebnissen rechnen die drei Ministerien noch im Frühjahr, heißt es in einer Pressemitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Grund für die Initiative der CDU/CSU-regierten Länder sind die Pläne der Ampelkoalition in Berlin, das gewachsene Kliniknetz in drei bundesweit einheitliche Versorgungsstufen von der wohnortnahen Grundversorgung bis zum Maximalversorger einzuteilen und daran die Vorhaltevergütung für Kliniken zu knüpfen. Die Länder wollen nun wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird und wo dem Bund verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind.
„Krankenhausplanung ist Ländersache“
Man sei nach wie vor zur konstruktiven Mitwirkung an einer von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Krankenhausreform bereit, betont Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in der Pressemeldung. Das erfordere aber eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die verfassungsrechtlich festgelegte Kompetenzverteilung beachtet werde. Holetschek wörtlich: „Krankenhausplanung ist Ländersache.“
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bläst ins gleiche Horn: Die Hand bleibe ausgestreckt, das Interesse am Gelingen der Krankenhausfinanzierungsreform sei groß. Aber er könne keiner Krankenhausreform zustimmen, die den Ländern die Beinfreiheit zum Gestalten nehme. Laumann fordert, die Krankenhausreform nicht „unter wissenschaftlichen Laborbedingungen“ zu entwerfen, sondern die Expertise der Praktiker miteinzubeziehen – „zum Beispiel derjenigen, die in Nordrhein-Westfalen seit drei Jahren eine Krankenhausreform umsetzen“, wird er in der Pressemeldung wörtlich zitiert.
„Reform muss auf rechtssicheren Füßen stehen“
Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken unterstreicht: Eine Reform müsse zwingend auf rechtssicheren Füßen stehen. Aus gutem Grund habe Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem, bei dem Kliniken einfach per politischem Beschluss eröffnet, verschoben oder geschlossen werden könnten. Vom Gutachten erhofft sie sich „für alle Beteiligten Klarheit zur Kompetenzverteilung sowie der Kostenverantwortung“. (mic)