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Anhörung im Gesundheitsausschuss

Kassen warnen vor Logistik-Krampf bei allgemeiner Corona-Impfpflicht

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht stößt auf logistische Hindernisse, warnt der GKV-Spitzenverband – und betont: Für Einladungsschreiben fehlt es am Papier.

Veröffentlicht:
Wird eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen, dürften hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf die Krankenkassen zukommen.

Wird eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen, dürften hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf die Krankenkassen zukommen.

© Sven Simon / Frank Hoermann / picture alliance

Berlin. Unzureichende Datenlage, zu wenig Papier für Einladungen: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht hohe logistische Hürden auf dem Weg zu einer bußgeldbewehrten Impfpflicht für alle volljährigen Bundesbürger gegen COVID-19.

Die Krankenkassen unterstützten gleichwohl das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes für eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag (21. März).

Der von mehreren Fraktionen des Bundestags vorgelegte und häufig gezeichnete Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Bürger über 18 Jahre gegen SARS-CoV-2 lege den Krankenkassen hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf.

In der Stellungnahme weist der Verband auf „millionenfach fehlerhafte Prozesse“ bei der Datenerhebung hin, die das Gesetz in seiner jetzigen Fassung damit auslösen könne. „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden zu Unrecht trotz einer vollständigen Immunisierung den Bußgeldstellen gemeldet werden müssen“, warnt der Verband.

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GKV-Spitzenverband: Kein Papier für Einladungsschreiben

Der Entwurf sieht eine allgemeine Impfpflicht für Volljährige ab 1. Oktober 2022 vor. Bis dahin könnten die gut 60 Millionen gesetzlich Versicherten nicht zweimal individuell angesprochen werden. Nur die Hauptversicherten könnten sicher erreicht werden.

Für bis zu 16 Millionen Mitversicherte und Nichtversicherte lägen keine gesicherten Adressen vor. Auch die technischen Anpassungen an den elektronischen Patientenakten könnten nicht vorgenommen werden. Dort soll der Impfstatus vermerkt werden.

Die Vorgabe, bis zum 15. Mai alle Versicherten individuell anzuschreiben, sei organisatorisch nicht zu erfüllen. Bis dahin müssten die Kassen 1,8 Millionen Anschreiben pro Woche drucken und versenden. Weder eigene noch externe Druckereien könnten dies leisen. Die 97 Kassen müssten gleichzeitig bei den gleichen Anbietern vorsprechen.

Die Aufträge würden unter das europäische Vergaberecht fallen, dessen Regularien diesen zeitlichen Rahmen ebenfalls sprengten. Zudem herrsche in Europa akuter Papiermangel.

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Es sei dem Personal in den Krankenhäusern angesichts der weiterhin äußerst angespannten Lage auf den Stationen schwer zu vermitteln, dass sie eine Impfpflicht akzeptieren müssten, die Patientinnen und Patienten allein mit Blick auf ihre persönliche Abwägung sich für oder gegen eine Impfung entscheiden könnten. (af)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 22.03.202207:36 Uhr

Willkommen in Absurdistan!

Die Gesetzliche (GKV) und auch die Private Krankenversicherung (PKV) können und sollen offensichtlich gar nicht wissen, wer von ihren Mitgliedern/Familienangehörigen 1x, 2x, 3x, 4x oder gar nicht gegen Sars-CoV-2/Covid-19- geimpft wurden, auch wenn das zumindest in Vertrags-Arztpraxen und Apotheken abgerechnet wurde. Es scheint in Deutschland verfassungsrechtlich geschützte "geheime Verschlusssache" zu sein, wer auch nur irgendwie über einen Corona-Impschutz verfügt. Selbst wenn die Impfungen auch in den Impfzentren in jedem einzelnen Fall (hoffentlich) korrekt registriert und abgerechnet wurden.

Das Bundesland Bremen hat übrigens eine Impfquote von deutlich über 100% - weil Durchreisende, Seeleute, Fernfahrer, Ortsfremde aus aller Herren Länder mitgeimpft wurden, ohne auch nur eine Strichliste zu führen.

Auch ein "Nationales Impfregister" fehlt. Von gesicherter postalischer Erreichbarkeit gesetzlich oder privat Krankenversicherter bzw. Unversicherter kann ebenfalls keine Rede sein.

All das führt dazu, dass zig Millionen Sars-CoV-2-/Covid-19-Impf-Einladungsschreiben von GKV und PKV als Irrläufer verenden, ohne die Adressaten jemals zu erreichen zu würden.

Das ist, neben verfassungsrechtlichen Impfpflicht-Bedenken, die Ursache für logistische Hindernisse, welche der GKV-Spitzenverband betont: Für Einladungsschreiben fehlt es nicht nur an Papier, sondern auch an rational-logisch-kausalem Denkvermögen.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Rainer Michael Stiebing 21.03.202219:56 Uhr

Welch Armutszeugnis: Die Kassen kennen nicht die Anschriften ihrer Versicherten? Was haben denn die vielen Angestellten die ganzen Jahre gearbeitet?
Kein Papier? - kann man sich vielleicht bei den Banken leihen, die jede Buchung im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitskonzepte einzeln ausdrucken und im Briefumschlag verschicken. Hier wäre durch Verdichtung der Nachrichten viel Papier übrig.

Dr. Thomas Georg Schätzler 21.03.202212:59 Uhr

Dazu von mir auf Twitter
Thomas G. Schätzler - ThomasGSchtzler

"Bei Allgemeiner Impfpflicht ist es grundgesetzwidrig, jegliche Verantwortung für Detektion, Erfassung, Exekution, Dokumentation, Evaluation und Pönalisierung von Pflichtversicherten auf die Gesetzliche Krankenversicherung abzuwälzen .
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/37431-drama-einrichtungsbezogene-allgemeine-impfpflicht"

Die Behauptung:

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht stößt auf logistische Hindernisse, warnt der GKV-Spitzenverband – und betont: Für Einladungsschreiben fehlt es am Papier...

ist doch nur ein formalistischer Vorwand. In Wahrheit gibt es jede Menge rechtlicher Bedenken

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Wolfgang Albrecht 21.03.202212:57 Uhr

Für ganz viele Formulare und Anfragen der Kassen geht nie Papier, unfassbar

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