Anhörung im Gesundheitsausschuss

Kassen warnen vor Logistik-Krampf bei allgemeiner Corona-Impfpflicht

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht stößt auf logistische Hindernisse, warnt der GKV-Spitzenverband – und betont: Für Einladungsschreiben fehlt es am Papier.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Wird eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen, dürften hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf die Krankenkassen zukommen.

Wird eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen, dürften hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf die Krankenkassen zukommen.

© Sven Simon / Frank Hoermann / picture alliance

Berlin. Unzureichende Datenlage, zu wenig Papier für Einladungen: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht hohe logistische Hürden auf dem Weg zu einer bußgeldbewehrten Impfpflicht für alle volljährigen Bundesbürger gegen COVID-19.

Die Krankenkassen unterstützten gleichwohl das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes für eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag (21. März).

Der von mehreren Fraktionen des Bundestags vorgelegte und häufig gezeichnete Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Bürger über 18 Jahre gegen SARS-CoV-2 lege den Krankenkassen hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf.

In der Stellungnahme weist der Verband auf „millionenfach fehlerhafte Prozesse“ bei der Datenerhebung hin, die das Gesetz in seiner jetzigen Fassung damit auslösen könne. „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden zu Unrecht trotz einer vollständigen Immunisierung den Bußgeldstellen gemeldet werden müssen“, warnt der Verband.

Lesen sie auch

GKV-Spitzenverband: Kein Papier für Einladungsschreiben

Der Entwurf sieht eine allgemeine Impfpflicht für Volljährige ab 1. Oktober 2022 vor. Bis dahin könnten die gut 60 Millionen gesetzlich Versicherten nicht zweimal individuell angesprochen werden. Nur die Hauptversicherten könnten sicher erreicht werden.

Für bis zu 16 Millionen Mitversicherte und Nichtversicherte lägen keine gesicherten Adressen vor. Auch die technischen Anpassungen an den elektronischen Patientenakten könnten nicht vorgenommen werden. Dort soll der Impfstatus vermerkt werden.

Die Vorgabe, bis zum 15. Mai alle Versicherten individuell anzuschreiben, sei organisatorisch nicht zu erfüllen. Bis dahin müssten die Kassen 1,8 Millionen Anschreiben pro Woche drucken und versenden. Weder eigene noch externe Druckereien könnten dies leisen. Die 97 Kassen müssten gleichzeitig bei den gleichen Anbietern vorsprechen.

Die Aufträge würden unter das europäische Vergaberecht fallen, dessen Regularien diesen zeitlichen Rahmen ebenfalls sprengten. Zudem herrsche in Europa akuter Papiermangel.

Lesen sie auch

DKG: Keine Impfpflicht schwer vermittelbar

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft argumentiert für die Einführung allgemeiner Impfpflichten gegen COVID-19.

Es sei dem Personal in den Krankenhäusern angesichts der weiterhin äußerst angespannten Lage auf den Stationen schwer zu vermitteln, dass sie eine Impfpflicht akzeptieren müssten, die Patientinnen und Patienten allein mit Blick auf ihre persönliche Abwägung sich für oder gegen eine Impfung entscheiden könnten. (af)

Lesen sie auch
Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

© Springer Medizin Verlag

Intens. Video-Podcast

Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Arzt im Gespräch mit Patientin

© Ground Picture / shutterstock

STIKO-Empfehlungen

Handlungsbedarf bei Grippeschutz für Chroniker

IPD-Fallzahlen & Pneumokokken-Impfung bei Kindern in Deutschland

© Olivier Le Moal - stock.adobe.com

Content Hub Impfen

IPD-Fallzahlen & Pneumokokken-Impfung bei Kindern in Deutschland

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert