Anhörung im Gesundheitsausschuss

Kassen warnen vor Logistik-Krampf bei allgemeiner Corona-Impfpflicht

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht stößt auf logistische Hindernisse, warnt der GKV-Spitzenverband – und betont: Für Einladungsschreiben fehlt es am Papier.

Veröffentlicht:
Wird eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen, dürften hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf die Krankenkassen zukommen.

Wird eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen, dürften hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf die Krankenkassen zukommen.

© Sven Simon / Frank Hoermann / picture alliance

Berlin. Unzureichende Datenlage, zu wenig Papier für Einladungen: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht hohe logistische Hürden auf dem Weg zu einer bußgeldbewehrten Impfpflicht für alle volljährigen Bundesbürger gegen COVID-19.

Die Krankenkassen unterstützten gleichwohl das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes für eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag (21. März).

Der von mehreren Fraktionen des Bundestags vorgelegte und häufig gezeichnete Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Bürger über 18 Jahre gegen SARS-CoV-2 lege den Krankenkassen hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf.

In der Stellungnahme weist der Verband auf „millionenfach fehlerhafte Prozesse“ bei der Datenerhebung hin, die das Gesetz in seiner jetzigen Fassung damit auslösen könne. „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden zu Unrecht trotz einer vollständigen Immunisierung den Bußgeldstellen gemeldet werden müssen“, warnt der Verband.

Lesen sie auch

GKV-Spitzenverband: Kein Papier für Einladungsschreiben

Der Entwurf sieht eine allgemeine Impfpflicht für Volljährige ab 1. Oktober 2022 vor. Bis dahin könnten die gut 60 Millionen gesetzlich Versicherten nicht zweimal individuell angesprochen werden. Nur die Hauptversicherten könnten sicher erreicht werden.

Für bis zu 16 Millionen Mitversicherte und Nichtversicherte lägen keine gesicherten Adressen vor. Auch die technischen Anpassungen an den elektronischen Patientenakten könnten nicht vorgenommen werden. Dort soll der Impfstatus vermerkt werden.

Die Vorgabe, bis zum 15. Mai alle Versicherten individuell anzuschreiben, sei organisatorisch nicht zu erfüllen. Bis dahin müssten die Kassen 1,8 Millionen Anschreiben pro Woche drucken und versenden. Weder eigene noch externe Druckereien könnten dies leisen. Die 97 Kassen müssten gleichzeitig bei den gleichen Anbietern vorsprechen.

Die Aufträge würden unter das europäische Vergaberecht fallen, dessen Regularien diesen zeitlichen Rahmen ebenfalls sprengten. Zudem herrsche in Europa akuter Papiermangel.

Lesen sie auch

DKG: Keine Impfpflicht schwer vermittelbar

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft argumentiert für die Einführung allgemeiner Impfpflichten gegen COVID-19.

Es sei dem Personal in den Krankenhäusern angesichts der weiterhin äußerst angespannten Lage auf den Stationen schwer zu vermitteln, dass sie eine Impfpflicht akzeptieren müssten, die Patientinnen und Patienten allein mit Blick auf ihre persönliche Abwägung sich für oder gegen eine Impfung entscheiden könnten. (af)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 22.03.202207:36 Uhr

Willkommen in Absurdistan!

Die Gesetzliche (GKV) und auch die Private Krankenversicherung (PKV) können und sollen offensichtlich gar nicht wissen, wer von ihren Mitgliedern/Familienangehörigen 1x, 2x, 3x, 4x oder gar nicht gegen Sars-CoV-2/Covid-19- geimpft wurden, auch wenn das zumindest in Vertrags-Arztpraxen und Apotheken abgerechnet wurde. Es scheint in Deutschland verfassungsrechtlich geschützte "geheime Verschlusssache" zu sein, wer auch nur irgendwie über einen Corona-Impschutz verfügt. Selbst wenn die Impfungen auch in den Impfzentren in jedem einzelnen Fall (hoffentlich) korrekt registriert und abgerechnet wurden.

Das Bundesland Bremen hat übrigens eine Impfquote von deutlich über 100% - weil Durchreisende, Seeleute, Fernfahrer, Ortsfremde aus aller Herren Länder mitgeimpft wurden, ohne auch nur eine Strichliste zu führen.

Auch ein "Nationales Impfregister" fehlt. Von gesicherter postalischer Erreichbarkeit gesetzlich oder privat Krankenversicherter bzw. Unversicherter kann ebenfalls keine Rede sein.

All das führt dazu, dass zig Millionen Sars-CoV-2-/Covid-19-Impf-Einladungsschreiben von GKV und PKV als Irrläufer verenden, ohne die Adressaten jemals zu erreichen zu würden.

Das ist, neben verfassungsrechtlichen Impfpflicht-Bedenken, die Ursache für logistische Hindernisse, welche der GKV-Spitzenverband betont: Für Einladungsschreiben fehlt es nicht nur an Papier, sondern auch an rational-logisch-kausalem Denkvermögen.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Rainer Michael Stiebing 21.03.202219:56 Uhr

Welch Armutszeugnis: Die Kassen kennen nicht die Anschriften ihrer Versicherten? Was haben denn die vielen Angestellten die ganzen Jahre gearbeitet?
Kein Papier? - kann man sich vielleicht bei den Banken leihen, die jede Buchung im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitskonzepte einzeln ausdrucken und im Briefumschlag verschicken. Hier wäre durch Verdichtung der Nachrichten viel Papier übrig.

Dr. Thomas Georg Schätzler 21.03.202212:59 Uhr

Dazu von mir auf Twitter
Thomas G. Schätzler - ThomasGSchtzler

"Bei Allgemeiner Impfpflicht ist es grundgesetzwidrig, jegliche Verantwortung für Detektion, Erfassung, Exekution, Dokumentation, Evaluation und Pönalisierung von Pflichtversicherten auf die Gesetzliche Krankenversicherung abzuwälzen .
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/37431-drama-einrichtungsbezogene-allgemeine-impfpflicht"

Die Behauptung:

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht stößt auf logistische Hindernisse, warnt der GKV-Spitzenverband – und betont: Für Einladungsschreiben fehlt es am Papier...

ist doch nur ein formalistischer Vorwand. In Wahrheit gibt es jede Menge rechtlicher Bedenken

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Wolfgang Albrecht 21.03.202212:57 Uhr

Für ganz viele Formulare und Anfragen der Kassen geht nie Papier, unfassbar

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Brustkrebs Symbolbild

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Risikoadaptiert und individualisiert behandeln

Frühes Mammakarzinom: So optimieren Sie die Therapie

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Siphosethu F / peopleimages.com / Stock.adobe.com

Krebsprävention durch Kommunikation

Zu Krebs halten sich Mythen und Irrtümer hartnäckig – Aufklärung tut not

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Drei Operateure in einem Operationssaal.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Krebskongress

Tumorchirurgie: Geschlecht zählt auf beiden Seiten des Skalpells

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe