Direkt zum Inhaltsbereich

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Kryokonservierung von Ovarialgewebe erst ab der Pubertät Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Kryokonservierung-Richtlinie ergänzt: Auf Kassenkosten ist künftig auch das Einfrieren von Ovarialgewebe möglich - allerdings nicht für Mädchen vor der ersten Regelblutung.

Veröffentlicht:
Kassette mit eingefrorenen Eizellen. Kassen müssen künftig in bestimmten Fällen auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe zahlen.

Kassette mit eingefrorenen Eizellen. Kassen müssen künftig in bestimmten Fällen auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe zahlen.

© Sebastian Kahnert / dpa / picture alliance

Berlin. Den Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Kryokonservierung bei einer potenziell keimzellschädigenden Behandlung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag entsprechend seines gesetzlichen Auftrags ergänzt: Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann jetzt auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Diesen Anspruch haben jedoch nur Mädchen und Frauen ab der ersten Regelblutung.

Wie schon im Juli gab es im G-BA keine Mehrheit dafür, auch Mädchen vor der Menarche diese Art von Kryokonservierung zu ermöglichen. Hier sei wegen der als experimentell einzustufenden Studienlage noch unklar, ob sich das zugehörige medizinisch-wissenschaftliche Konzept zur Kryokonservierung von Eierstockgewebe und einer anschließenden Schwangerschaft auf diese Gruppe übertragen lasse und welche besonderen Anforderungen an die Leistungserbringer zu stellen seien, hieß es in einer Mitteilung des Ausschusses.

Anspruch bis 41 Jahre

Die operative Entnahme von Eierstockgewebe kommt nach dem Beschluss für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr in Frage. Der G-BA setzt hier eine umfassende Beratung von Frauenärzten und -ärztinnen mit dem Schwerpunkt „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ voraus. Zudem sind die Qualifikationsanforderungen der Fachärztinnen und Fachärzte, die für die Entnahme berechtigt sind, auf unterschiedliche Patientinnengruppen zugeschnitten.

Lesen sie auch

Beraten wurde im Ausschuss auch darüber, inwieweit eine Kryokonservierung von Hodengewebe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden kann. Im Ergebnis sieht der G-BA hierfür mit Ausnahme der Testikulären Spermatozoenextration (TESE) noch keine Möglichkeit, weil kryokonserviertes Hodengewebe derzeit nur in Einzelfällen als experimentelle Versuche rückübertragen werden. Da sich die wissenschaftliche Datenlage zur Kinderwunschbehandlung und damit auch zur Kryokonservierung von Keimzellen und Keimzellgewebe sehr schnell weiterentwickelt, will der G-BA diese spätestens in zwei Jahren überprüfen und dann neu beraten. (juk)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Orphan Drug

G-BA: Hinweis auf geringen Zusatznutzen für Olezarsen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Aktuelle explorative Ad-hoc-Analysen der Studien SPOTLIGHT und GLOW: mOS vor und nach Zensierung†

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

CLDN18.2+, HER2− Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Mit optimiertem Therapiemanagement den Behandlungserfolg mit Zolbetuximab unterstützen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hantavirus und Ebolavirus

Was Patienten brauchen, die Sorge vor einem neuen Virusausbruch haben

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte