KV Nordrhein

Laborreform verschoben

Ärger mit der Laborreform in Nordrhein: Die vorgesehenden Laborfallwerte weichen von den Vorgaben der KBV ab. Der HVM-Ausschuss sieht Klärungsbedarf.

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DÜSSELDORF (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat das Inkrafttreten der Laborreform für Nordrhein um zwei Quartale bis Ende März verschoben.

Die Vertreterversammlung folgte einem entsprechenden Vorschlag des HVM-Ausschusses. Ein wesentlicher Grund für die Aussetzung der Praxisbudgetierung im Laborbereich ist die Tatsache, dass die Laborfallwerte der KVNo zum Teil erheblich von den Werten abweichen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung zugrunde legt.

So weist die KBV für Gynäkologen einen Referenz-Fallwert von 4,00 Euro aus und einen tatsächlichen Fallwert von 3,20 Euro. Der Fallwert der KVNo im Jahr 2010 betrug dagegen 0,85 Euro.

Bei den Gynäkologen mit fakultativer Weiterbildung Endokrinologie und Reproduktionsmedizin lag der Fallwert 2010 in Nordrhein bei 23,89 Euro - die KBV-Werte beliefen sich erneut auf 4,00 Euro und 3,20 Euro.

Auch bei den Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie sind die Unterschiede beträchtlich. Einem KVNo-Fallwert von 49,38 Euro stehen 21,00 Euro respektive 17,20 Euro der KBV gegenüber.

Klärungsbedarf sehen die Mitglieder des HVM-Ausschusses auch noch bei der Zahl der Über- und Unterschreiter der Laborbudgets in den einzelnen Arztgruppen.

"Wir brauchen mehr Zeit, um die Wirkungen der Laborreform zu prüfen", sagte der Ausschussvorsitzende Dr. Frank Bergmann.

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