Baden-Württemberg

Längere Hilfsfristen sind vom Tisch

Innenminister Gall hat seinen Plan fallengelassen, die Hilfsfristen für RTW und Notärzte in Baden-Württemberg zu verlängern.

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STUTTGART. Die Hilfsfristen für den Einsatz von Rettungswagen (RTW) und Notarzt werden in Baden-Württemberg nicht verlängert.

In der Novelle des Rettungsdienstgesetzes, die das Landeskabinett am Dienstag verabschiedet hat, taucht eine solche Regelung nicht auf.

Statt dessen gehe es darum, "alle Elemente des Rettungseinsatzes zu beleuchten" und "jedes Glied der Rettungskette zu überprüfen", erklärte Landesinnenminister Reinhold Gall (SPD).

Bisher schreibt das Rettungsdienstgesetz vor, dass vom Eingang der Meldung bis zum Eintreffen von RTW "möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten" vergehen dürfen.

Im Jahr 2012 wurde die Hilfsfrist noch von 25 der 37 Rettungsdienstbereiche im Südwesten eingehalten.

2013 war der Rettungswagen in 15 Regionen in mehr als 95 Prozent der Fälle binnen 15 Minuten am Einsatzort. Im vergangenen Jahr galt das nur noch für acht Regionen.

Das Innenministerium stellte im vergangenen Jahr ein "Modell" in Aussicht, demzufolge die Hilfsfristen zeitlich gestreckt werden sollten: Zwölf Minuten sollte danach der RTW Zeit haben, 18 Minuten der Notarzt.

Gall erntete dafür heftige Kritik: "Aus ärztlicher Sicht untragbar", hieß es aus der Landesärztekammer.

Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) kritisierte, die Kommunen hätten in diesem wichtigen Teil der Daseinsvorsorge praktisch keinen Einfluss.

Genau hier will Gall jetzt ansetzen. Die Stadt- und Landkreise als Aufsichtsbehörden sollen laut Gesetzentwurf über die Bereichsausschüsse "künftig mehr Einfluss auf die Infrastruktur im Rettungsdienst erhalten", kündigte der Minister an.

Bei den Bereichsausschüssen handelt es sich um die maßgeblichen Fach- und Lenkungsgremien im Rettungsdienst. Dort sind zu gleichen Teilen Krankenkassen und die verschiedenen Rettungsorganisationen vertreten.

Krankenkassen stehen bei der Ausstattung der Rettungsdienstbereiche seit Jahren auf der Kostenbremse, lautet die Klage von Notärzten und Rettungsorganisationen.

Künftig sollen die Bereichsausschüsse die Kreise über den Stand der Notfallrettung auf dem Laufenden halten. "Bei unzureichenden Anpassungen können sie selbst tätig werden", erklärt Gall.

Das Innenministerium hat erst im Mai auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hin Zahlen zur Kostenentwicklung im Rettungsdienst vorgelegt: Wurden 2013 noch 132 Millionen Euro landesweit ausgegeben, so waren es 2013 bereits 422 Millionen Euro.

Das entspricht rund 40 Euro je Einwohner im Südwesten. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte liegt dieser Wert in anderen Bundesländern deutlich höher, beispielsweise in Hessen über 60 Euro je Einwohner.

Noch bis maximal Ende 2020 können Rettungswagen mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter besetzt werden, heißt es in der Gesetzesnovelle. Danach sind nur noch Notfallsanitäter zulässig.

Die Kosten für deren Aus- und Weiterbildung haben die Krankenversicherungen zu tragen. (fst)

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