Transplantationsgesetz

Landtag regelt Organspende in Niedersachsen

Gesundheitsministerin spricht sich gegen Einführung einer Widerspruchsregelung aus.

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HANNOVER. Niedersachsens Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden können, bekommen Transplantationsbeauftragte. Das hat der Landtag in Hannover mit dem Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe beschlossen. Es regelt die Qualifikation und den Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den niedersächsischen Entnahmekrankenhäusern.

Ein Beauftragter muss mindestens drei Jahre lang Leitungsfunktionen in der Intensivmedizin innegehabt haben. Er muss fünf Stunden in der Woche und eine halbe Stunde pro Intensivbett und Monat für seine Aufgaben freigestellt werden und soll an allen Entscheidungen über Organ- oder Gewebespenden im Haus beteiligt werden, so der Gesetzestext.

„Außerdem ist die Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems vorgesehen“, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann (SPD). „Dieses wird Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem und soll die Beurteilung erleichtern, ob mögliche Organspenden auch durchgeführt werden. Das halte ich für gute Verbesserungen.“

Im Rahmen der Debatte sprach sich Reimann gegen die Einführung der Widerspruchsregelung aus. Sie besagt, dass jedermann als zur Organspende bereit gilt, der ihr nicht ausdrücklich widerspricht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Regelung vorgeschlagen.

Reimann sieht diesen Weg kritisch. „Für mich hat die Selbstbestimmung bei der Entscheidung zur Organspende den höchsten Stellenwert. Schweigen als Zustimmung zu werten, wird dieser wichtigen Entscheidung gerade nicht gerecht“, sagte die Ministerin in der Landtagsdebatte. „Mir ist wichtig, dass sich Menschen eine eigene Meinung zur Organspende bilden. Und sie oder er soll sie dokumentieren. Dazu braucht es gute, umfangreiche Informationsmaterialien.“ (cben)

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