Debatte über Krankenhausreform

Lauterbach: „Ohne Reform droht unkontrolliertes Kliniksterben!“

In der kommenden Woche treffen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, um die ersten Ergebnisse zu diskutieren. Krankenhäuser sollen nachgerüstet werden können, um Ausstattungsmerkmale für höhere Versorgungslevel zu erreichen.

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Verteidigt die Krankenhausreform vehement: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Verteidigt die Krankenhausreform vehement: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wehrt sich gegen Kritik, die Krankenhausreform werde das Ende vieler Kliniken bedeuten. Das Gegenteil sei der Fall, die „Panik schürenden Hinweise“ auf drohendes Kliniksterben falsch. „Ohne die Reform kommt es flächendeckend zu einem unkontrollierten Kliniksterben“, sagte Lauterbach am Donnerstag vor Journalisten.

Es werde eine Reform gebraucht, die die Qualität hebe, Überversorgung abbaue und das ganze System entökonomisiere. Das gesamte System werde künftig unter geringerem ökonomischen Druck stehen. Die bisherige Praxis, immer mehr „Fälle“ zu machen, lasse sich nicht mehr durchhalten. Mit dem geplanten Modell würden auch kleine Krankenhäuser überleben können, weil sie eine Grundversorgung anböten und dafür eine Pauschale bekämen, sagte der Minister.

Notwendigkeit der Reform wird nicht mehr bestritten

Im Gesundheitsministerium wird gleichwohl eine gewisse Beruhigung der Debatte wahrgenommen. Die Notwendigkeit einer großen Reform werde im Kern nicht mehr bestritten, auch nicht länger von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Über die Richtung der Reform, die stationäre Versorgung ein stückweit zu entökonomisieren, herrsche weitgehend Einigkeit. Das gelte für die Finanzierung über Vorhaltepauschalen zusätzlich zu Fallpauschalen und eine Planung nach Leistungskomplexen. Über die Definition der Leistungskomplexe steht das Ministerium im Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF).

Bund, Länder und die Regierungsfraktionen hätten sich bislang viermal auf Arbeitsebene getroffen. In der kommenden Woche würden die ersten Ergebnisse der Regierungskommission auf der Ebene der Gesundheitsminister besprochen. Auf den Tisch kommen sollen dann auch die Sorgen der Länder, große Krankenhäuser würden auf die niedrigste Versorgungsstufe (1n) zurückgestuft und könnten nur noch an einer grundständigen Notfallversorgung teilnehmen, wenn sie bestimmte Ausstattungsmerkmale nicht erfüllten.

System nicht statisch, nachrüsten erlaubt

Das System werde nicht als statisch betrachtet, heißt es im Ministerium dazu. Die Länder hätten es selbst in der Hand, in Krankenhäusern Stroke Units und Linksherzkatheterplätze für die fachgerechte Versorgung von Schlaganfällen und Herzinfarkten nachzurüsten. Dafür werde es Übergangsfristen geben. So könnten Krankenhäuser in die Versorgungsstufe 2 nach oben klettern. Die ebenfalls als Strukturmerkmal eingeforderten Geburtsstationen und Perinatalzentren sollen sich dagegen auch über Kooperationen mit anderen Krankenhäusern anrechnen lassenkönnen. Angepeilt werde eine Zahl von zwischen 300 bis 400 Level 2 Krankenhäusern. (af)

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