Abführmittel

Laxatan nicht mehr erstattungsfähig

Veröffentlicht:

KÖLN. Das Abführmittel Laxatan®M ist ab sofort nicht mehr zu Lasten der GKV erstattungsfähig. Mitte Juni hat der GBA entschieden, das Medizinprodukt Laxatan® M aus der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie zu streichen.

Die Erstattungsfähigkeit wurde entzogen, weil Laxatan®M neben Macrogol und Elektrolyten zusätzlich noch das Prebiotikum Inulin enthält.

Der aus Sicht des Herstellers Klosterfrau gerade bei chronischer Verstopfung nützliche Inhaltsstoff darf laut GBA aber nicht zu Lasten der Kassen abgegeben werden. (eb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umgang mit der elektronischen Patientenakte

Jurist zur ePA: Es drohen keine grundsätzlich neuen Pflichten und Risiken

Unsere Umfrage zur Bundestagswahl

Das fordern Kolleginnen und Kollegen von der nächsten Bundesregierung

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Ein Malkasten mit unterschiedlichen Farben

© Günter Albers / stock.adobe.com

Ergebnisse unserer Sonntagsfrage

Bundestagswahl: So wählen Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung