Abführmittel

Laxatan nicht mehr erstattungsfähig

Veröffentlicht:

KÖLN. Das Abführmittel Laxatan®M ist ab sofort nicht mehr zu Lasten der GKV erstattungsfähig. Mitte Juni hat der GBA entschieden, das Medizinprodukt Laxatan® M aus der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte der Anlage V der Arzneimittelrichtlinie zu streichen.

Die Erstattungsfähigkeit wurde entzogen, weil Laxatan®M neben Macrogol und Elektrolyten zusätzlich noch das Prebiotikum Inulin enthält.

Der aus Sicht des Herstellers Klosterfrau gerade bei chronischer Verstopfung nützliche Inhaltsstoff darf laut GBA aber nicht zu Lasten der Kassen abgegeben werden. (eb)

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