Lebendspende bleibt nachrangig
BERLIN (fst). Es bleibt bei der Nachrangigkeit der Lebendspende im Vergleich zur postmortalen Organspende. Das hat der Bundestag vergangenen Freitag beschlossen und damit einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt.
Die Liberalen wollten die Überkreuzspende sowie die anonyme Lebendspende an einen "Organpool" durch eine Änderung des Transplantationsgesetzes ermöglichen. Alle anderen Fraktionen hatten den Antrag im Gesundheitsausschuss abgelehnt.