Lebendspende bleibt nachrangig

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Es bleibt bei der Nachrangigkeit der Lebendspende im Vergleich zur postmortalen Organspende. Das hat der Bundestag vergangenen Freitag beschlossen und damit einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt.

Die Liberalen wollten die Überkreuzspende sowie die anonyme Lebendspende an einen "Organpool" durch eine Änderung des Transplantationsgesetzes ermöglichen. Alle anderen Fraktionen hatten den Antrag im Gesundheitsausschuss abgelehnt.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Überlebenschance nach Blutkrebs

Stammzellen-Spenden in Deutschland auf Rekordhoch

Vorläufige Bilanz

Leicht positive Entwicklung bei Organspenden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Compliance

DSGVO in der Arztpraxis: Wenn der Datenschutz den Daumen senkt

Paroxysmale supraventrikuläre Tachykardien

Herzrhythmusstörung: Dank Nasenspray seltener in die Notaufnahme

Lesetipps