Rettungsdienstgesetz

Lenkung der Patienten in Hessen im Blick

Leitstelle soll mit einem Arzt entscheiden, ob ein Patient zwingend in ein Krankenhaus transportiert werden muss.

Veröffentlicht:

WIESBADEN. Hessen hat mehrere Neuerungen und Änderungen in die Neufassung seines Rettungsdienstgesetzes gepackt, das vergangene Woche von den Regierungsfraktionen CDU und Grüne wie auch von der SPD verabschiedet wurde.

  • So wurde im Gesetz ergänzt, dass ein Disponent zur Feststellung des Bedarfs und Umfangs der zu treffenden Maßnahmen mit einem Arzt Rücksprache halten kann. Dies gilt für nicht-dringende Einsätze, um eine genauere, nach dem jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten angepasste Zuweisung vornehmen zu können.
  • Die Arbeit der Ärztlichen Leiter im Rettungsdienst wird gestärkt, indem sie zukünftig mit mindestens einer halben Stelle die Träger des Rettungsdienstes unterstützen.
  • Die Landesärztekammer und die Hessische Krankenhausgesellschaft werden als vollständige Mitglieder im Landesbeirat Rettungsdienst aufgenommen.
  • Die Aufzählung der nach Bundes- und Landesrecht als Zivil- oder Katastrophenschutzorganisationen anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen bietet den Trägern des Rettungsdienstes nach Angaben der Landesregierung nun die Möglichkeit, bei der Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen jene Organisationen bevorzugt zu beauftragen, die sich bereits umfassend im Zivil- und Katastrophenschutz in Hessen einbringen. Dies sind der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst. Der im ursprünglichen Entwurf noch mitgelistete Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste wurde mittels zweier Änderungsanträge wieder aus dem Gesetzestext gekippt.
  • Im neuen Gesetz wird klargestellt, dass medizinische Transporte innerhalb eines Krankenhausgeländes von einem Krankenhaus selbst durchgeführt werden können. (bar)
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Viel Spielraum für Arztpraxen in Neubaugebieten

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Herzchirurg mit Installateurfirma

Das Doppelleben des Dr. Jean-Philippe Grimaud: Arzt und Klempner

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?