Nach Urteil

Leopoldina schlägt Rahmen für Suizidbeihilfe vor

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 muss die Suizidbeihilfe in Deutschland neu geregelt werden. Wissenschaftler der Leopoldina haben jetzt beschrieben, was dabei berücksichtigt werden sollte.

Von Christoph Arens Veröffentlicht:
Wissenschaftler der Nationalen Akademie der Wissenschaften haben zur Neuregelung der Suizidbeihilfe Stellung bezogen.

Wissenschaftler der Nationalen Akademie der Wissenschaften haben zur Neuregelung der Suizidbeihilfe Stellung bezogen.

© Stephan Schulz / dpa-Zentralbild / picture alliance

Halle/Berlin. Mitglieder der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben Vorschläge für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. In einem am Donnerstag in Halle und Berlin veröffentlichten Positionspapier fordern die Mediziner, Juristen und Ethiker ein „ausbalanciertes System“, das einerseits das Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsfreiheit jedes Menschen achtet, andererseits aber allen Betroffenen eine „Hinwendung zum Leben“ durch Beratungs- und Hilfsangebote, palliativmedizinische und hospizliche Versorgung sowie ein Informations-, Beratungs- und Begleitungsnetzwerk erleichtert.

Dahinter stehe die Einsicht, dass der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig sei, die noch veränderbar sein könnten.

Urteil stärkt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben. Die Selbsttötung und das Recht, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, gehörten zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Richter. Sie forderten die Politik auf, einen Rahmen für Suizidbeihilfe festzulegen und Missbrauch zu verhindern.

An dem Diskussionspapier der Leopoldina ist auch der Jurist Andreas Voßkuhle beteiligt, der als damaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts das Urteil zur Suizidbeihilfe verkündet hatte. Weitere Autoren sind etwa die Mediziner Katharina Domschke und Lukas Radbruch, die Juristen Horst Dreier, Reinhard Merkel und Jochen Taupitz sowie die Medizinethiker Bettina Schöne-Seifert und Urban Wiesing.

Konkret sprechen sich die Wissenschaftler dafür aus, dass grundsätzlich nur die Entscheidung von Volljährigen als Ausdruck eines autonom gebildeten Suizidwillens anerkannt werde. „Lediglich in besonderen medizinischen Ausnahmefällen bei gravierendem Leidensdruck ist auch die Entscheidung Jüngerer anzuerkennen, sofern die Person entsprechende Fähigkeiten zur hinreichend selbstbestimmten Willensbildung besitzt.“

Die Wissenschaftler betonen, dass eine umfassende Information zu Behandlungs-, Begleitungs- und psychosozialen Kriseninterventionsangeboten sichergestellt werden müsse. Dabei sei insbesondere darauf zu achten, dass kein äußerer Druck auf Suizidwillige ausgeübt werde. Bewertung der Freiverantwortlichkeit und Durchführung der Suizidassistenz müssten personell und organisatorisch getrennt werden.

Kommerzielle Angebote darf es nicht geben

Ärzte verschiedener Disziplinen müssten sicherstellen, dass psychische oder medizinische Gründe nicht vorliegen, die eine autonome Entscheidung ernsthaft infrage stellen. „Zwischen Beratung und Bewertung der Freiverantwortlichkeit sowie der Hilfe zum Suizid ist eine ausreichende Bedenkzeit vorzusehen, die in Ausnahmefällen verkürzt werden kann“, heißt es.

Die Autoren plädieren dafür, dass kommerzielle Angebote der Suizidassistenz sowie Werbung dafür verboten werden. Um Suizide zu ermöglichen, müssten das Betäubungsmittelgesetz sowie das ärztliche Berufsrecht angepasst werden. Der Deutsche Ärztetag hatte sich im Mai bereits dieser Herausforderung gestellt und das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aufgehoben. Alle assistierten Suizide müssten in einem Register erfasst werden, so die Leopoldina-Wissenschaftler; eine unabhängige Kommission soll die Praxis der Suizidassistenz jährlich auswerten und einen Bericht veröffentlichen. Außerdem soll die Begleitforschung zu Suizidprävention und Suizidassistenz gefördert werden.

Bundestag hat keine Neuregelung mehr verabschiedet

Fest steht: Mehr als ein Jahr nach dem Verfassungsgerichtsurteil herrscht vielfach Ratlosigkeit. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach spricht von einem „teilweise rechtsfreien Raum“. Der Bundestag hat es nicht mehr geschafft, vor den Wahlen Ende September eine Neuregelung zu beschließen.

Derzeit liegen vier unterschiedliche Regelungsvorschläge vor: Die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) sowie Lauterbach wollen in ihrer Vorlage „klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“, zugleich aber Missbrauch verhindern. Der Gesetzentwurf von Renate Künast und Katja Keul von den Grünen will vor allem den Zugang zu lebensbeendenden Medikamenten regeln. Dabei wollen beide Entwürfe sicherstellen, dass der Entscheidung ein dauerhafter „autonom gebildeter freier Wille“ zugrunde liegt.

Zwei weitere Vorlagen gehen stärker von der Schutzverpflichtung des Staates aus. Ein Eckpunktepapier von Stephan Pilsinger (CSU), Ansgar Heveling (CDU), Lars Castellucci (SPD) und Benjamin Strasser (FDP) fordert, dass die Selbstbestimmung des Suizidwilligen durch umfassende Beratung und Begutachtung gesichert und mit Angeboten der Suizidprävention verbunden wird. Der Arbeitsentwurf eines „Selbsttötungshilfegesetzes“ aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich wieder unter Strafe stellen, aber Ausnahmen vorsehen. (KNA/eb)

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