Mindestmengen

Lob für BSG-Urteil

BERLIN/KASSEL (eb). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) sieht sich durch das BSG-Urteil zu Mindestmengen bei Leistungen der Knie-TEP bestätigt.

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"In Hinblick auf die generelle Rechtmäßigkeit der Festlegung von Mindestmengen durch den GBA kommt dem Urteil Signalwirkung zu", heißt es in einer Mitteilung des Gremiums.

Am Mittwoch hatte das BSG in einem Grundsatzurteil Mindestmengen für Klinikleistungen für grundsätzlich zulässig erklärt. Die Klage einer Klinik ist wieder an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen worden.

Auch die Patientenvertreter im GBA begrüßten das BSG-Urteil: "Endlich wurde nun geklärt, dass Patienten vor problematischer Gelegenheitsversorgung durch Krankenhäuser durch definierte Mindestmengen geschützt werden dürfen", sagte Ilona Köster-Steinebach, Sprecherin der Patientenvertretung.

Auch sehen sie eine "Richtungsweisung" im Streit um Mindestmengen bei Frühchen.

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