Manche Kassen könnten für OTC bald wieder zahlen

BONN (cw). Bringt das Versorgungsstrukturgesetz mehr Nachfrage in das schwächelnde OTC-Geschäft? - Um den Wettbewerbs-Spielraum der Kassen zu vergrößern, plant die Koalition die Ausweitung von Satzungsleistungen.

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Der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz sieht unter anderem vor, dass die Kassen künftig auch rezeptfreie Arzneimittel nach eigenem Ermessen wieder erstatten können.

Außer nicht-rezeptpflichtigen Präparaten sollen medizinische Vorsorge- und Rehaleistungen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlungsleistungen und Zahnersatz oder auch Leistungen nicht zugelassener Leistungserbringer als Satzungsleistungen angeboten werden dürfen; immer vorausgesetzt, die betreffende Leistung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

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