Reproduktive Selbstbestimmung
Medizinethiker Taupitz fordert Legalisierung der Eizellspende
Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz hält das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 für nicht mehr zeitgemäß: Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, schließlich seien Samenspenden auch erlaubt.
Veröffentlicht:Berlin. Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz hat die Bundesregierung aufgefordert, die Eizellspende zu legalisieren. Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 sei nicht mehr zeitgemäß, sagte der Professor an der Universität Mannheim den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Auch widerspreche das Verbot dem Gleichheitsgrundsatz. Samenspenden seien erlaubt, Eizellspenden jedoch nicht.
Auch würde „massiv in das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der Frauen eingegriffen - und zwar sowohl der Eizellspenderinnen als auch der Empfängerinnen“. Eine Eizellenspende sei im Grunde eine Organspende und sollte auch so behandelt werden, so Taupitz, der Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist. Diese berät auch die Bundesregierung.
Andere Länder mit Reformen
Grundlage für das Gesetz sei vor 34 Jahren die Annahme gewesen, dass Kinder mit einer genetischen und einer gebärenden Mutter Identifikationsprobleme bekommen könnten. „Die Befürchtungen einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft haben sich in Luft aufgelöst“, sagte Taupitz. Das gelte auch für medizinische Bedenken. Heute genutzte Verfahren seien viel schonender.
Andere Länder hätten ihre Gesetze bereits reformiert und liberalisiert. Taupitz äußerte deshalb für Paare Verständnis, die sich im Ausland behandeln lassen würden: „Es ist aus Sicht eines Juristen völlig legitim.“ Allerdings würden sich Ärzte, die einem Paar konkret dazu raten, unter Umständen sogar strafbar machen. „Man kann ihnen nur wünschen, dass sie nicht belangt werden.“ (KNA)