Mehr Erreger sollen ins Gesetz

Multiresistenten Keimen den Garaus machen - mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollte das besser gelingen. Doch die Politik bringt sich selbst um den Erfolg, sagen jetzt sogar FDP-Politiker.

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E.coli und K.pneumoniae: Auch sie sollen verstärkt ins Visier genommen werden.

E.coli und K.pneumoniae: Auch sie sollen verstärkt ins Visier genommen werden.

© Klaus Rose

BERLIN (sun). Die Hygiene-Skandale in Kliniken reißen nicht ab: Die FDP-Politiker Lars Lindemann und Jens Ackermann haben daher die Regierung aufgefordert, beim Infektionsschutzgesetz noch einmal bei der Prävention nachzubessern.

Das geht aus einem Änderungsantrag zum zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die Novelle des Infektionsschutzgesetz ist am 4. August 2011 in Kraft getreten. Darin ist geregelt, dass ambulant tätige Ärzte für ein Screening auf multiresistente Erreger eine Vergütung erhalten.

Allerdings ist diese Vergütung auf MRSA-Stämme beschränkt. Aus Sicht Lindemanns ist das jedoch nicht ausreichend: "Wir bringen uns mit der jetzigen Regelung selbst um den Erfolg", sagte er der "Ärzte Zeitung".

Beschränkung des Screenings nicht gerechtfertigt

Daher sollte auch das Screening für multiresistente Erreger wie Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE), Escherichia coli und Klebsiella-Stämme ausgeweitet werden, fordert er.

Diese Keime breiteten sich in Klinik und Praxis aus und könnten auf andere Patienten übertragen werden, wenn die Betroffenen verlegt werden, heißt es in dem Änderungsantrag. Damit würden Dritte gefährdet, warnen die FDP-Politiker.

Es sei also nicht zu rechtfertigen, dass die Vergütungsregelung für das Screening auf nur eine hochgefährliche Bakterienart eingeschränkt sei.

Schätzungen des Robert Koch-Instituts zufolge gibt es jährlich in Deutschland etwa 64.000 nosokomiale Infektionen in Intensivabteilungen. Rund 14.000 Intensivpatienten sterben jedes Jahr an den Folgen der Infektion.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 27.07.201211:25 Uhr

Infektions-Prävention

Potentiell oder opportunistisch krankmachende Bakterien können sich auch in Hospitälern nicht ausbreiten, sondern werden bekanntlich auf unhygienische Art ggf. verschleppt und auf "Nährböden" ,wie Unfall- oder Operations-Wunden, verschmiert und können sich dort erst als Infektions-Dosis vermehren.
Wegen der ständig ablaufenden Mutations-Rate bei sich rasant teilenden Mikroorganismen, werden wir immer wieder zufällig entstandene, genetisch veränderte Keime entdecken, deren virulente Eigenschaften nicht in jedem Fall zunehmen, sondern durchaus auch reziprok verlaufen kann. Und vermutlich sogar in der Mehrzahl der Spontan-Mutationen!

Insofern dürfte die Liste der aufzunehmenden potentiell pathogenen Bakterien immer länger werden. Sie sollte sich deshalb schon auf die "etablierten" Keime beschränken, die unter unhygienischen Umständen auch pathogen sein können. Jedenfalls sollte es keine Auswahl durch Politiker dafür geben...
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (FTA für Hygiene und Mikrobiologie) aus Rostock

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