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Mehr Infoquellen über rezeptpflichtige Medikamente

BRÜSSEL (spe). Patienten sollen sich künftig im Internet und in Printmedien über Preise, Anwendungsgebiete, Wirkungen und Nebenwirkungen rezeptpflichtiger Medikamente informieren können.

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Bisher war der Beipackzettel Haupt-Informationsquelle für Patienten. Bald soll es neue Optionen geben.

Bisher war der Beipackzettel Haupt-Informationsquelle für Patienten. Bald soll es neue Optionen geben.

© Foto: Imago

Die Informationen sollen durch die Arzneimittelhersteller in der jeweiligen Landessprache bereitgestellt werden. Dies sieht ein interner Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vor. Der für den Vorschlag verantwortliche Industriekommissar Günter Verheugen (SPD) will damit die Information der Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Medikamente regeln. Ein kommissionsintern abgestimmter Text soll im Oktober vorliegen.

Rezeptpflichtige Präparate unterliegen in der EU bislang einem Informations- und Werbeverbot. Die geplanten Änderungen gehen auf Forderungen der Pharmabranche zurück, das Informationsverbot aufzuheben. Im Richtlinienentwurf heißt es, dass die Informationen "objektiv, nachvollziehbar, evidenzbasiert, vertrauenswürdig, sachlich korrekt und verständlich" sein müssen.

Dabei soll es sich vornehmlich um eine verständliche Zusammenfassung der auf den Arzneimittelverpackungen sowie den Beipackzetteln abgedruckten Darstellungen handeln. Das Informationsangebot der Industrie soll ferner den Kontakt zum behandelnden Arzt ergänzen aber nicht ersetzen, heißt es in dem Entwurf.

Das bestehende Werbeverbot soll bestehen bleiben. Darüber hinaus will Verheugen die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die Informationsangebote zu kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen einzuschreiten. Ursprünglich hatte der Kommissar der Industrie erlauben wollen, Informationen auch über das Radio oder Fernsehen zur Verfügung zu stellen. Von diesen Plänen ist er aber abgerückt. Kritiker - auch aus der Industrie - hatten geäußert, dass die Grenze zwischen Werbung und Information bei einer zu weit gehenden Öffnung der Darstellungsmöglichkeiten verwischen könnte.

Dennoch wird voraussichtlich auch der vorliegende Entwurf keine ungeteilte Zustimmung finden. Deutschland hatte sich mehrfach gegen eine Lockerung des geltenden EU-Rechts ausgesprochen. Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass eine klare Unterscheidung zwischen Werbung und Information sehr schwierig sei, so die Bundesregierung. Die Patienten könnten zudem dazu verleitet werden, vermehrt teure Arzneimittel nachzufragen, kritisierte Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

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