Gesetzesänderung geplant

Mehr Kontrollen bei Psychiatrie-Einweisungen

Bei langfristigen Einweisungen in die forensische Psychiatrie soll es im Interesse der Betroffenen künftig mehr Kontrollen geben. Diese Pläne für eine Gesetzesänderung sind auch eine Konsequenz aus dem Fall Mollath.

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BERLIN. Mehr Kontrollen bei langfristigen Einweisungen in die forensische Psychiatrie: Darauf hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt.

Ihre Vorschläge, die nun vorliegen, bilden die Grundlage für eine Gesetzesänderung, die das Bundesjustizministerium bald vorbereiten will.

Die geplante Änderung ist auch eine Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie verbracht hatte.

Der Vorschlag sieht unter anderem eine kürzere Abfolge von externen und jeweils wechselnden Gutachtern vor, damit nicht immer wieder derselbe Gutachter seine eigene Einschätzung des Patienten bestätigt.

Außerdem sollen die Änderungen die Anordnung der Unterbringung in der Psychiatrie stärker auf wirklich gravierende Fälle beschränken.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte dazu am Mittwoch: "Die vorgelegten Vorschläge stärken den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, ohne dabei die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit aus dem Auge zu verlieren." (dpa)

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