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NEU-ISENBURG (ger). Pharma-Unternehmen dürfen Informationen zu Arzneimitteln künftig im Internet veröffentlichen, allerdings nur behördlich genehmigte Informationen wie Beipackzettel.

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Das sieht der Referentenentwurf zur jüngsten Novelle des Arzneimittelgesetzes vor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Im Heilmittelwerbegesetz sind zugleich Lockerungen für Werbung von Praxen vorgesehen.

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