Direkt zum Inhaltsbereich

Verordnung

Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt. Das schreibt eine Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium vor, die zum 1. November formal in Kraft tritt. Bis Jahresende ändert sich allerdings für die Beschäftigten in der Pflegebranche noch nichts. Erst zum Januar erhöht sich ihr Mindestlohn in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik steigt er von 9,50 Euro auf 10,05 Euro. Bis zum Jahr 2020 steigt die Lohnuntergrenze für Pflegekräfte dann in zwei weiteren Schritten auf 11,35 Euro im Westen sowie 10,85 Euro im Osten.

Von dieser Regelung profitieren rund 900.000 Beschäftigte, die in Pflegebetrieben arbeiten. Für Pflegekräfte, die in Privathaushalten angestellt sind, gilt hingegen nicht dieser Branchen-Mindestlohn, sondern nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Die Verordnung geht noch auf die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles zurück, die mittlerweile an die Spitze der SPD-Fraktion im Bundestag gewechselt ist. Ausgehandelt wurden die Lohnuntergrenzen zuvor von der Pflegemindestlohn-Kommission, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Soziale Pflegeversicherung

Betriebskrankenkassen warnen vor „Hängepartie in der Pflege“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Haustiere

Kasuistik: Was passieren kann, wenn der Hund die Wunde ableckt

Patienten häufig überwässert

Praxistipps zur Hyponatriämie: „Trinken nur bei Durst!“

Lesetipps
Ein Kleinkind kratzt an einem juckenden Ausschlag in der Nabelregion.

© shangarey / stock.adobe.com

Hausärztin gibt Tipps

Darauf ist in der Kommunikation mit Skabies-Patienten zu achten

Nicht alles können Ärzte in der Rheumatologie delegieren – die strukturierte Vorbereitung einer Anamnese allerdings schon.

© auremar / stock.adobe.com

Aufgabenteilung

Wie Delegation in der Rheumatologie funktionieren kann

Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht