Minister fordert Blutentnahme ohne Richtererlaubnis

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HANNOVER (cben). In Niedersachsen sollen Polizisten in Zukunft auch ohne Einwilligung eines Richters den Arzt zur Blutprobe eines betrunkenen Autofahrers rufen dürfen. Das hat der Justizminister des Landes, Bernd Busemann (CDU), vorgeschlagen. Bisher muss zuvor ein Richter die Blutentnahme anordnen. Busemann moniert, dies dürfe "nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- oder Drogensünder werden". Der Richtervorbehalt dürfe nicht zum Täterschutz werden. Hintergrund ist der Umstand, dass oft lange auf die richterliche Genehmigung gewartet werden muss. In diesem Zeitraum sinkt der Alkoholgehalt im Blut des Autofahrers und die Blutprobe spiegelt nicht mehr den Alkoholgehalt zum Zeitpunkt der Autofahrt wider.

Lesen Sie dazu auch: BGH-Präsident: Blutprobe ohne Richterbeschluss

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Kommentare
Uwe Schneider 10.03.201013:14 Uhr

Richtervorbehalt darf nicht zum Täterschutz werden???

Der Richtervorbehalt war schon immer auch Täterschutz bzw. zum Schutz derjenigen da, die man als Täter verdächtigt. Und das sollte auch so bleiben. Daher ist die gegenläufige allgemeine Aussage von Herrn Busemann nicht akzeptabel. Ob man nun auch für Blutabnahmen zur Bestimmung der Alkoholisierung eine solche rechtsstaatliche Sicherung für erforderlich hält oder nicht, ist eine andere Frage. Aber potentiellen Tätern von vornherein jeden Rechtsschutz im Verfahren abzusprechen, das ist eines Justizministers unwürdig.

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