Minister fordert Blutentnahme ohne Richtererlaubnis

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HANNOVER (cben). In Niedersachsen sollen Polizisten in Zukunft auch ohne Einwilligung eines Richters den Arzt zur Blutprobe eines betrunkenen Autofahrers rufen dürfen. Das hat der Justizminister des Landes, Bernd Busemann (CDU), vorgeschlagen. Bisher muss zuvor ein Richter die Blutentnahme anordnen. Busemann moniert, dies dürfe "nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- oder Drogensünder werden". Der Richtervorbehalt dürfe nicht zum Täterschutz werden. Hintergrund ist der Umstand, dass oft lange auf die richterliche Genehmigung gewartet werden muss. In diesem Zeitraum sinkt der Alkoholgehalt im Blut des Autofahrers und die Blutprobe spiegelt nicht mehr den Alkoholgehalt zum Zeitpunkt der Autofahrt wider.

Lesen Sie dazu auch: BGH-Präsident: Blutprobe ohne Richterbeschluss

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