Minister fordert Blutentnahme ohne Richtererlaubnis

Veröffentlicht:

HANNOVER (cben). In Niedersachsen sollen Polizisten in Zukunft auch ohne Einwilligung eines Richters den Arzt zur Blutprobe eines betrunkenen Autofahrers rufen dürfen. Das hat der Justizminister des Landes, Bernd Busemann (CDU), vorgeschlagen. Bisher muss zuvor ein Richter die Blutentnahme anordnen. Busemann moniert, dies dürfe "nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- oder Drogensünder werden". Der Richtervorbehalt dürfe nicht zum Täterschutz werden. Hintergrund ist der Umstand, dass oft lange auf die richterliche Genehmigung gewartet werden muss. In diesem Zeitraum sinkt der Alkoholgehalt im Blut des Autofahrers und die Blutprobe spiegelt nicht mehr den Alkoholgehalt zum Zeitpunkt der Autofahrt wider.

Lesen Sie dazu auch: BGH-Präsident: Blutprobe ohne Richterbeschluss

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zu Wartezeiten in Arztpraxen: Ultimative Fragen

Kommentare
Uwe Schneider 10.03.201013:14 Uhr

Richtervorbehalt darf nicht zum Täterschutz werden???

Der Richtervorbehalt war schon immer auch Täterschutz bzw. zum Schutz derjenigen da, die man als Täter verdächtigt. Und das sollte auch so bleiben. Daher ist die gegenläufige allgemeine Aussage von Herrn Busemann nicht akzeptabel. Ob man nun auch für Blutabnahmen zur Bestimmung der Alkoholisierung eine solche rechtsstaatliche Sicherung für erforderlich hält oder nicht, ist eine andere Frage. Aber potentiellen Tätern von vornherein jeden Rechtsschutz im Verfahren abzusprechen, das ist eines Justizministers unwürdig.

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps
Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft