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Krankenhausreform

Ministerpräsidenten beraten über Inflationsausgleich für Kliniken

In einem „Beschlussvorschlag“ für die Runde der Länder-Chefs schreibt das Land Niedersachsen eine lange Wunschliste an den Bund auf. Deren Schicksal ist aber offen.

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Verlangt vom Bund mehr Geld für den stationären Sektor: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Verlangt vom Bund mehr Geld für den stationären Sektor: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

© Alicia Windzio / dpa / picture alliance

Berlin. Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder beraten an diesem Mittwoch über Änderungen im stationären Sektor. Grundlage dafür ist ein so genannter BeschIussvorschlag des Landes Niedersachsen. Er enthält die Forderung an den Bund, „kurzfristig einen wirksamen strukturellen Inflationsausgleich - insbesondere für die Jahre 2022 und 2023 - zur wirtschaftlichen Sicherung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser auf den Weg zu bringen. Dazu sind die Landesbasisfallwerte 2022 und 2023 um 4% zu erhöhen oder entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen.“

In dem Papier, das der Ärzte Zeitung vorliegt, heißt es auch: „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen, dass der Bund eine vollständige Refinanzierung der Tarifentwicklungen und der strukturellen Tarifanpassungen im Rahmen der Erhöhungsrate für Tariferhöhungen (Tarifrate) für alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern sicherstellen muss.“

Bund soll sich an Kosten des Klinikumbaus beteiligen

Zudem geht es in dem Beschlussvorschlag um die Krankenhausreform der früheren Ampel-Koalition, die von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. Die dort geplante Vorhaltefinanzierung für Krankenhäuser „sollte auf Basis von Auswirkungsanalysen bewertet werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern vom Bund dafür Sorge zu tragen, dass übergangsweise die bestehenden Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung genutzt und ausgebaut werden.“

Mit Blick auf den Transformationsfonds, aus dem die Neustrukturierung des stationären Sektors finanziert werden soll, heißt es in dem Papier, dass sich der Bund an diesen Kosten beteiligen müsse: „Eine alleinige Finanzierung durch Krankenkassen und Länder ist nicht akzeptabel.“

Kommt das schwarz-rote Sondervermögen?

Am Dienstag blieb offen, ob die Ministerpräsidentenkonferenz über den Vorstoß aus Niedersachsen überhaupt abstimmen wird. Darauf deutete nichts hin, weil derzeit unklar ist, ob es überhaupt zu dem Sondervermögen von 500 Milliarden Euro kommt, das Union und SPD in ihren Sondierungsgesprächen für eine Koalition im Bundestag beschlossen haben. Dieses soll auch Kliniken zugute kommen, wie Union und SPD betont haben, ohne dafür Details zu nennen. Das Sondervermögen kommt aber nur zustande, wenn es dafür in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittel-Mehrheit gibt. (bwa)

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