Baden-Württemberg

Mit Kardiologievertrag seltener in die Klinik

In Baden-Württemberg erhärten sich Hinweise auf Vorteile für Herz-Patienten, die im AOK-Selektivvertrag versorgt werden.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Patienten im Facharztvertrag Kardiologie der AOK Baden-Württemberg müssen seltener ins Krankenhaus eingewiesen werden als herzkranke Patienten in der Regelversorgung. Das geht aus ersten Evaluationsergebnissen hervor, die die Vertragspartner AOK, Medi-Verbund und Hausärzteverband Baden-Württemberg mitgeteilt haben.

Wissenschaftler um Professor Ferdinand Gerlach vom Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt haben aus den Jahren 2015 und 2016 die Daten von 13.400 eingeschriebenen Versicherten ausgewertet, rund 8700 ebenfalls an Herzinsuffizienz erkrankte Versicherte gehörten der Kontrollgruppe an.

Den Angaben zufolge beträgt die relative Risikoreduktion der Hospitalisierung wegen akut dekompensierter Herzinsuffizienz etwa 24 Prozent. Bei KHK-Patienten beläuft sich die Risikoreduktion der Hospitalisierung auf 13 Prozent. Gerlach bezeichnet diese Effektstärken im Vergleich zur Regelversorgung als „beeindruckend“. Dies mache deutlich, dass im fragmentierten Gesundheitswesen „substanzielle Fortschritte in puncto integrierter Versorgungssteuerung und -qualität sowie Effizienz möglich sind“. Die Auswertung belege zudem, dass das Zusammenspiel von Haus- und Fachärzten funktioniere, so die Vertragspartner: Die Überweisungsquote im Selektivvertrag liege bei fast 100 Prozent, in der Regelversorgung sind es nur 66 Prozent.

Ende September soll die Evaluation der Universitäten Frankfurt, Jena und Heidelberg sowie des Aqua-Instituts dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegt werden. Die Expertise ist aus Mittel des Innovationsfonds gefördert worden.

Um die Facharztverträge erfolgreich fortsetzen zu können, müsse der Entwurf des sogenannten „Faire Kassenwahl-Gesetzes“ (FKG) geändert werden, forderte Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg . Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist ein Verbot für Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für definierte Leistungsvergütungen vorgesehen. Diese Vorgabe würde auf bestimmte Patientengruppen zugeschnittene Versorgungsleistungen unmöglich machen, so Baumgärtner. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nachruf

Berthold Dietsche: Einer der Gründerväter der HZV ist tot

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

© Springer Medizin Verlag

Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Puren Pharma GmbH & Co. KG, München
Real-World-Analyse von US-Versorgungsdaten-- Bei Einsatz von Sacubitril/Valsartan ist die Gesamtsterblichkeit signifikant geringer als bei Einsatz von ACEi/ARB.

© Springer Medizin Verlag

ARNI in der Primärtherapie der HFrEF

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar