Baden-Württemberg

Mit Kardiologievertrag seltener in die Klinik

In Baden-Württemberg erhärten sich Hinweise auf Vorteile für Herz-Patienten, die im AOK-Selektivvertrag versorgt werden.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Patienten im Facharztvertrag Kardiologie der AOK Baden-Württemberg müssen seltener ins Krankenhaus eingewiesen werden als herzkranke Patienten in der Regelversorgung. Das geht aus ersten Evaluationsergebnissen hervor, die die Vertragspartner AOK, Medi-Verbund und Hausärzteverband Baden-Württemberg mitgeteilt haben.

Wissenschaftler um Professor Ferdinand Gerlach vom Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt haben aus den Jahren 2015 und 2016 die Daten von 13.400 eingeschriebenen Versicherten ausgewertet, rund 8700 ebenfalls an Herzinsuffizienz erkrankte Versicherte gehörten der Kontrollgruppe an.

Den Angaben zufolge beträgt die relative Risikoreduktion der Hospitalisierung wegen akut dekompensierter Herzinsuffizienz etwa 24 Prozent. Bei KHK-Patienten beläuft sich die Risikoreduktion der Hospitalisierung auf 13 Prozent. Gerlach bezeichnet diese Effektstärken im Vergleich zur Regelversorgung als „beeindruckend“. Dies mache deutlich, dass im fragmentierten Gesundheitswesen „substanzielle Fortschritte in puncto integrierter Versorgungssteuerung und -qualität sowie Effizienz möglich sind“. Die Auswertung belege zudem, dass das Zusammenspiel von Haus- und Fachärzten funktioniere, so die Vertragspartner: Die Überweisungsquote im Selektivvertrag liege bei fast 100 Prozent, in der Regelversorgung sind es nur 66 Prozent.

Ende September soll die Evaluation der Universitäten Frankfurt, Jena und Heidelberg sowie des Aqua-Instituts dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegt werden. Die Expertise ist aus Mittel des Innovationsfonds gefördert worden.

Um die Facharztverträge erfolgreich fortsetzen zu können, müsse der Entwurf des sogenannten „Faire Kassenwahl-Gesetzes“ (FKG) geändert werden, forderte Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg . Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist ein Verbot für Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für definierte Leistungsvergütungen vorgesehen. Diese Vorgabe würde auf bestimmte Patientengruppen zugeschnittene Versorgungsleistungen unmöglich machen, so Baumgärtner. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Langjähriger Verbandschef meldet sich zurück

Werner Baumgärtner will bei Neuwahl des MEDI-Vorstands mitreden

Erfahrungen aus Baden-Württemberg

15 Jahre Facharztverträge: Patientenströme werden besser gelenkt

Kooperation | In Kooperation mit: AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK und MEDI Baden-Württemberg
Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
SCD-PROTECT-Studie-- Frühe Phase nach Diagnose einer Herzinsuffizienz – deutlich höheres Risiko für den plötzlichen Herztod als in der chronischen Phase.

© Zoll CMS

SCD-Schutz in früher HF-Phase

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: ZOLL CMS GmbH, Köln
Abb. 1: Risikoreduktion durch Bempedoinsäure gegenüber Placebo in der CLEAR-Outcomes-Studie für den primären 4-Komponenten-Endpunkt (A) und den sekundären 3-Komponenten-Endpunkt (B) stratifiziert nach Diabetes-Status

© Springer Medizin Verlag

Diabetes mellitus

Bempedoinsäure: Benefit für Hochrisiko-Kollektive

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

© Springer Medizin Verlag

Kardiologie und Hausärzteschaft im Dialog

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Puren Pharma GmbH & Co. KG, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo geht es hier zum nächsten Arzttermin? Über Google starten viele Patienten die Suche, neuerdings wird auch Chat-GPT konsultiert. Eher zielgerichtet ist es, direkt nach Terminen zu suchen.

© fotogestoeber / stock.adobe.com

Arzttermine online

Meta-Suchmaschine für Arzttermine soll die Suche effizienter machen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!