Personalisierte Medizin

Molekulare Diagnostik und Tumorboards: Kassen und Unikliniken einig über Vergütung

Die Zentren für Personalisierte Medizin an den Unikliniken Baden-Württembergs haben mit allen Kassen den Vergütungsrahmen vereinbart.

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Stuttgart. In Baden-Württemberg ist die Vergütung der Zentren für Personalisierte Medizin (ZPM) zwischen den Krankenkassen und den Unikliniken Tübingen, Ulm, Freiburg und Heidelberg geregelt worden. Die Vergütungsregeln umfassen die molekulare Diagnostik und die Bewertung im interdisziplinären Tumorboard. Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar.

Als Ziel dieser Zentren gilt zum einen die qualitätsgesicherte und strukturierte Versorgung austherapierter Krebspatienten. Zum anderen würden die ZPM auch „dringend benötigte Evidenz“ im Bereich der personalisierten Medizin generieren, heißt es. Wenn auf diese Weise Versorgungsverbesserungen entstehen, dann sei ein Ausbau von Partnerstandorten auch an anderen Krankenhäusern mit onkologischem Schwerpunkt vorstellbar, erklären die Vertragspartner.

Zugang nicht nur für Patienten der Unikliniken

Nach Angaben von Professor Nisar Malek vom Uniklinikum Tübingen und Sprecher der ZPM ist der Zugang zu diesen Zentren nicht nur Patienten der Unikliniken vorbehalten, sondern es könnten auch Patienten, die andernorts behandelt werden, dort vorgestellt werden.

Baden-Württemberg sei das erste Bundesland, in dem eine solche Struktur etabliert und finanziell gefördert werde, sagt Biggi Bender für das Kassenbündnis B52-Verbändekooperation: „Somit haben die GKV-Versicherten hier einen gewissen Versorgungsvorsprung vor anderen Bundesländern“, so Bender. Johannes Bauernfeind, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, ist wichtig, dass mit den neuen Verträgen die modernen diagnostischen und therapeutischen Verfahren „allen gesetzlich Versicherten gleichberechtigt in Baden-Württemberg angeboten werden“ können. (fst)

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