Petitionsausschuss

Mukoviszidose-Versorgung hat Luft nach oben

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BERLIN. Der Petitionsausschuss des Bundestags drängt darauf, die ambulante Versorgung von Patienten mit Mukoviszidose zu verbessern.

Mit der einstimmig am Mittwoch gefassten Beschlussempfehlung, die dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt wird, endet die seit 2017 währende Beratung der Petition.

Darin hatte der Verein Mukoviszidose e. V. über eine vor allem für erwachsenen Patienten unzumutbare Versorgungssituation geklagt. Da auf Mukoviszidose spezialisierte Fachzentren fehlten, müsse mehr als ein Drittel der rund 8000 Betroffenen in der Pädiatrie behandelt werden.

Mehrere Verbesserung bei der Vergütung

Seit der erstmaligen Beratung der Petition im März 2017 habe es mehrere Verbesserungen bei der Vergütung krankheitsspezifischer Leistungen gegeben, hieß es. Der Bewertungsausschuss habe im April 2017 die Abrechenbarkeit im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) geregelt.

Zuvor habe der Gemeinsame Bundesausschuss im März die Ernährungstherapie bei Patienten mit Mukoviszidose und anderen angeborenen Stoffwechselerkrankungen in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.

Als positiv werden in der Beschlussempfehlung eine zwischenzeitlich bessere Vergütung von Hochschulambulanzen sowie die Gründung von sieben neuen Mukoviszidose-Teams hervorgehoben.

Die Petenten hatten vor zwei Jahren darauf verwiesen, die Kassen würden nur rund die Hälfte der den Kliniken entstehenden Behandlungskosten abdecken. Inzwischen ist nach Meinung des BMG ein flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung von Mukoviszidose-Patienten bei „angemessener Fahrtzeit“ möglich. (fst)

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