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Ernährungstherapie

Ab 2018 mehr Spielraum bei Verordnungen

Beim langfristigen Heilmittelbedarf wird die Diagnoseliste zum 1. Januar 2018 erweitert – und teils korrigiert.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf wird zum Jahreswechsel erweitert. Laut KBV enthält sie dann auch die Indikation für Ernährungstherapie bei Patienten mit Mukoviszidose. Diese Diagnosen werden mit den ICD-10-Codes unter "E84.-" verschlüsselt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte im März beschlossen, sie zum 1. Januar 2018 als neues Heilmittel für solche Erkrankungen einzuführen. Im September hat er zudem festgelegt, dass die entsprechende Verordnung als langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt wird. Zum anderen können Ärzte laut KBV eine Ernährungstherapie bei Diagnosen verordnen, die als "Seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen" gelten. Da eine abschließende Aufzählung aller darunter fallenden Erkrankungen per ICD-10-Code nicht möglich gewesen wäre, sei darauf verzichtet worden. Voraussetzung für die Verordnung sei allerdings, dass die Therapie alternativlos ist, weil sonst Tod oder Behinderung drohen.

Zudem seien einige inhaltliche Korrekturen an den Diagnoselisten zum langfristigen Heilmittelbedarf und der besonderen Verordnungsbedarfe vorgenommen worden.Unter den ICD-10-Codes für systemische Sklerosen/Sklerodermie (M34.-) sei die Diagnosegruppe SB1 "Wirbelsäulenerkrankungen" durch SB7 "Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen" ersetzt worden. (maw)

Die neue Diagnoseliste zum langfristi-

gen Heilmittelbedarf: goo.gl/TrpB6m

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