Platzbeschränkung

NRW darf Pflegeheime begrenzen

Veröffentlicht:

KÖLN. Nordrhein-Westfalen darf die Größe von Pflegeheimen auf 80 Plätze begrenzen. Die Klage eines Investors, der eine Ausnahmegenehmigung für einen Neubau mit 124 Plätzen durchsetzen wollte, ist vom Verwaltungsgericht Aachen zurückgewiesen worden (Az. 2 K 596/15). Die Begrenzung verstoße weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen das Eigentumsrecht, so das Gericht. Das Aachener Urteil ist nicht rechtskräftig, der Heimträger kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zum Jahresstart

Das ändert sich 2026 für Praxen

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?