Direkt zum Inhaltsbereich

Platzbeschränkung

NRW darf Pflegeheime begrenzen

Veröffentlicht:

KÖLN. Nordrhein-Westfalen darf die Größe von Pflegeheimen auf 80 Plätze begrenzen. Die Klage eines Investors, der eine Ausnahmegenehmigung für einen Neubau mit 124 Plätzen durchsetzen wollte, ist vom Verwaltungsgericht Aachen zurückgewiesen worden (Az. 2 K 596/15). Die Begrenzung verstoße weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen das Eigentumsrecht, so das Gericht. Das Aachener Urteil ist nicht rechtskräftig, der Heimträger kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Besser als Atemtherapie?

Supragastrisches Aufstoßen lässt sich mit Gesang vertreiben

Lesetipps
Koloskopie, Blick auf den Monitor

© Issara - stock.adobe.com

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Ein Arzt zählt mit den Fingern bis Drei.

© Arnéll Koegelenberg/peopleimages.com/stock.adobe.com

Regionaler Multimorbiditäts-Vergleich

Wo es relativ viele Ü-50-Jährige mit drei oder mehr chronischen Erkrankungen gibt