Einzelzimmerquote

NRW setzt Pflegeheime unter Druck

Vor 15 Jahren hat der NRW-Landtag eine Einzelzimmerquote gefordert. 400 Heimbetreiber haben die Umbaufrist versäumt.

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KÖLN. Nordrhein-Westfalen macht Ernst: Ab 1. August dürfen Pflegeeinrichtungen, die nicht auf die gesetzlich vorgesehene Quote von 80 Prozent Einzelzimmer kommen, frei werdende Plätze nicht neu belegen. Betroffen sind nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums 399 Einrichtungen mit 5559 Plätzen.

Bereits 2003 hatte der nordrhein-westfälische Landtag das Landespflegegesetz verabschiedet, nach dem die Pflegeheime bis Mitte 2018 eine Einzelzimmer-Quote von mindestens 80 Prozent erreichen müssen. Zudem müssen die Heime ausreichend Bäder vorhalten.

"Pflegebedürftige Menschen haben wie alle anderen auch selbstverständlich einen Anspruch auf ausreichende Privatsphäre", betont Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Er verweist darauf, dass die Einrichtungen 15 Jahre Zeit hatten, die Vorgaben umzusetzen, was der Mehrzahl auch gelungen sei. "Ein ganz kleiner Teil der Pflegeeinrichtungen hat sich trotz der immens langen Vorlaufzeit nicht rechtzeitig auf den Weg gemacht."

Es drohen Konsequenzen

Sie müssten jetzt mit Konsequenzen rechnen. Das sei das Land den Pflegebedürftigen schuldig, die ihre Privatsphäre haben wollten, sagt Laumann. "Aber das sind wir auch den Einrichtungen schuldig, die im Glauben an Recht und Gesetz rechtzeitig umgebaut haben."

Nach einer Erhebung der Bezirksregierungen von Mitte Juli erfüllen von den 2162 Einrichtungen mit vollstationärer Dauerpflege 506 die gesetzlichen Anforderungen nicht. Fünf von ihnen mit 195 Plätzen werden den Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen einstellen.

76 wollen auf die Förderung durch das Pflegewohngeld verzichten und dürfen die Einrichtungen ohne behördliche Auflagen bis Mitte 2023 weiterbetreiben.

26 Einrichtungen nutzen die Möglichkeit, Doppelzimmer oder Zimmer ohne eigenes Bad künftig ausschließlich für die Kurzzeitpflege zu nutzen. Damit werden 292 neue Kurzzeitpflegeplätze geschaffen.

Wiederbelegungssperre angeordnet

Für die übrigen 399 Einrichtungen wurde eine Wiederbelegungssperre angeordnet. Sie betrifft 3,1 Prozent der 179.368 vollstationären Pflegeplätze in NRW.

Erst wenn die Heime genügend Einzelzimmer und Zimmer mit Bad geschaffen haben, dürfen sie die Plätze wieder belegen.

Durch die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer würden von den 5559 Plätzen in diesen Heimen nach Angaben des Ministeriums 4571 ohnehin wegfallen.

Das Ministerium geht davon aus, dass die Versorgungssituation in der stationären Pflege gesichert bleibt. "Wir geben den Trägern, die nicht rechtzeitig umgebaut haben, auch weiterhin genug Möglichkeiten, um kurzfristig flexibel reagieren zu können", sagt Laumann.

Die Zahl der durch ordnungspolitische Maßnahmen wegfallenden Plätze sei vergleichsweise überschaubar. "Zudem dürfen wir nicht vergessen: Es werden Jahr für Jahr, Monat für Monat auch immer wieder neue Einrichtungen gebaut." (iss)

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