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Finanzielle Anreize

NRW will Kurzzeitpflege stärken

Veröffentlicht:

KÖLN. Mit finanziellen Anreizen will Nordrhein-Westfalen die Kapazitäten in der Kurzzeitpflege ausbauen. Pflegeheime, die sich verpflichten, mindestens ein bis zwei Plätze ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorzuhalten, erhalten für diese Plätze eine um 30 Prozent verbesserte Vergütung.

Bei Menschen, die ohne bereits festgestellten Pflegegrad vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege kommen, orientiert sich die Vergütung an Pflegegrad 3 statt wie bisher an Pflegegrad 2.

Nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums haben die Pflegekassen damit auf die Ergebnisse einer Studie des IGES-Instituts reagiert. Die Wissenschaftler hatten festgestellt, dass das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen in NRW zu gering ist.

Nach einer Verfügung des Gesundheitsministeriums dürfen Pflegeeinrichtungen, die noch zu viele Doppelzimmer haben, diese ab 1. August für drei Jahre weiter nutzen, wenn sie dort ausschließlich Kurzzeitpflegegäste aufnehmen.

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach von wichtigen Schritten zur Erweiterung des Angebots. "Jetzt müssen die Betreiber der Einrichtungen das verbesserte Angebot annehmen und mehr Kurzzeitpflegeplätze schaffen."(iss)

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