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NRW will Rechte der Krankenkassen deutlich stärken

KÖLN (iss). Um eine schnellere Behandlung gesetzlich versicherter Patienten zu erreichen, greift die Drohung mit Honorareinbußen für niedergelassene Ärzte zu kurz. Davon geht die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) aus.

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Sie fordert weitergehende Änderungen am Versorgungsstrukturgesetz, die im Bedarfsfall den Übergang des Sicherstellungsauftrags von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Krankenkassen ermöglichen.

Steffens für Facharztbehandlung im Krankenhaus

Wenn nicht genügend niedergelassene Ärzte für die Versorgung zur Verfügung stehen, sollen die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, selbst die zeitnahe Versorgung der Versicherten zu organisieren, schlägt Steffens vor. Das umfasst auch die Facharztbehandlung im Krankenhaus.

Eine entsprechende Regelung will Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat einbringen, kündigt sie an. Erste Gespräche mit den anderen Bundesländern hätten bereits stattgefunden.

Steffens erneuert ihre Forderung nach einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung unter Einbeziehung der Länder.

Lesen Sie dazu auch: Bahr zieht seine Strafaktion gegen Ärzte zurück

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 07.09.201113:37 Uhr

Mach'' Ärzte madig?

Die armen und rechtlosen GKV-Krankenkassen! Sie durften bisher nur als GKV-Spitzenverband ein PROGNOS-Gutachten finanzieren, demnach 12.000 F a c h a r z t-Sitze in Deutschlands GKV ü b e r f l ü s s i g sind. Der AOK-Bundesverband durfte mit einem YouGovPsychonomics-Gutachten nachladen und es dahingehend fehlinterpretieren, dass die Fachärzte/-innen nur zu faul bzw. geldgierig seien, allen GKV-Patienten ohne Ansehen von Dringlichkeit, medizinischer Relevanz und Notwendigkeit unverzüglich Termine einzuräumen.

Jetzt sollen auch noch die zahllosen unterbeschäftigten und unausgelasteten Fachärzte in den Kliniken die ambulante Facharztversorgung dortselbst organisieren?

Und das Alles vor dem Hintergrund des "Wirtschaftlichkeitsgebotes" nach § 12, Absatz 1 des Sozialgesetzbuch (SGB) V: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Dieses positive Leistungsbild, das Politik, Medien, Öffentlichkeit und GKV-Kassen immer verschämt verschweigen, müsste bei jedem/r Patienten/-in, in Klinik bzw. Praxis, bei Krankenkassen, Funktionären und Gesundheitspolitikern an die Wand genagelt werden, damit dieses "Nimm, was Du kriegen Kannst" und "mache die Ärzte madig" endlich aufhört.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


Dr. Birgit Bauer 07.09.201113:08 Uhr

Wie wäre es ?

Die Krankenkassen sollen in Zukunft ihre Pat. selbst behandeln, aber dann bitte auch das Haftungsrisiko mit übernehmen !
M.f.G. Dr.B.Bauer

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