Neuer AOK-Facharztvertrag ist spruchreif

STUTTGART (fst/vdb). Der Ärztebund Medi webt weiter am Netz aus Hausarzt- und Facharztverträgen - und hofft bald auf den nächsten Vertragsschluss.

Veröffentlicht:
"Kinderärzte setzen 100 000 Euro pro Jahr in den Sand." Dr. Werner Baumgärtner Vorsitzender von Medi BW

"Kinderärzte setzen 100 000 Euro pro Jahr in den Sand." Dr. Werner Baumgärtner Vorsitzender von Medi BW

© Horst Rudel

Noch für Juli erwartet Medi, dass der Facharztvertrag für Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten endgültig mit der AOK unterschrieben werden kann. Ein Vertragsschluss in dieser heterogenen Fachgruppe hätte aus Sicht von Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner "Signalcharakter".

Im Schnitt geht er für die beteiligten Fachgruppen von einem um bis zu 30 Prozent höheren Fallwert als im KV-System aus. Informationsveranstaltungen sollen im September, die Einschreibung für Ärzte und Psychotherapeuten dann im vierten Quartal starten. Starten könnte der Vertrag dann Anfang 2012.

Die Einschreibungen bei den beiden anderen Facharztverträgen für Gastroenterologen und Kardiologen nehmen bislang nicht so Fahrt auf, wie Medi sich das erhofft hat, räumt Baumgärtner ein.

Neues Verfahren: "Situative Einschreibung"

Beide Fachgruppen kommen bisher in den Verträgen zusammen auf 50.000 abgerechnete Fälle im Jahr. Der Medi-Chef zeigte sich optimistisch, diese Zahl im Laufe des kommenden Jahres verdoppeln zu können. An beiden Verträgen nehmen bisher jeweils rund 160 Fachärzte teil.

Rückenwind erhofft sich Medi durch einen neuen Modus bei der Einschreibung in Facharztverträge. Durch die "situative Einschreibung" soll ab 2012 der Zeitverzug zwischen Einschreibung und Abrechnung einer Leistung entfallen. Im gleichen Quartal, in dem Patienten dem Vertrag beitreten und behandelt werden, können Ärzte Leistungen geltend machen.

Mit Blick auf die Hausarztverträge kritisiert Baumgärtner, die Verunsicherung durch Datenschützer mit Blick auf private Abrechnungszentren hätten "uns Glaubwürdigkeit bei den Ärzten gekostet".

Lesen Sie dazu auch: Medi öffnet die Tür für Kooperationen

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Kommentare
Uwe Schneider 22.07.201108:34 Uhr

Datenschutz bei Selektivverträgen

Wenn Herr Dr. Baumgärtner sagt, dass die Verunsicherung durch Datenschützer mit Blick auf private Abrechnungszentren auch den Mediverbund Glaubwürdigkeit bei den Ärzten gekostet hätte, dann hat er wohl faktisch recht. Dies darf jedoch nicht in eine undifferenzierte Kritik an den Datenschutzaufsichtsbehörden ausarten. Das Hauptproblem ist eine verunglückte Gesetzgebung, an welcher auch der jüngst als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Abrechnungsdaten in Selektivverträgen verabschiedete § 295a SGB V wenig ändern wird. Da hätte eine ausgewogenere Lobbyarbeit und mehr Aufmerksamkeit im Gesundheitsausschuss des Bundestages gut getan. So wird es nun wahrscheinlich weiter manche Unklarheiten gegben.

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