Neuer Vertrag zur Augen-Vorsorge

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KÖLN (iss). In Westfalen-Lippe haben die KV und die TK das Vorsorgeangebot für Kleinkinder erweitert.

Seit dem 1. Juli können Eltern mit Kleinkindern vom 31. bis zum 42. Lebensmonat für eine augenärztliche Früherkennungsuntersuchung direkt zum Augenarzt gehen.

Zur Untersuchung gehören die ausführliche Anamnese, die Visusbestimmung und eine objektive Refraktionsbestimmung. Dafür erhalten die Augenärzte eine zusätzliche Vergütung von 20 Euro.

An dem Vertrag können alle zugelassenen Augenärzte in Westfalen-Lippe teilnehmen. Sie sagen den TK-Versicherten die Terminvergabe innerhalb von sieben Tage und eine Wartezeit von maximal 30 Minuten zu.

Die Untersuchung der Augen ist auch Teil der U7-Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt. Stellt er Auffälligkeiten fest, soll er die jungen Patienten zum Augenarzt überweisen.

KVWL und TK hoffen, dass über den direkten Zugang zum Facharzt mehr Sehstörungen als bislang frühzeitig erkannt und Folgeerkrankungen vermieden werden.

Gerade die Früherkennung sei ein zentraler Aspekt einer qualifizierten Versorgung, sagte der Leiter der TK in Nordrhein-Westfalen, Günter van Aalst.

"Mit dem neuen Vertrag leisten wir einen aktiven Beitrag für die Kindergesundheit in Westfalen-Lippe."

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