Strahlentherapie

Neues Gesetz vereinfacht Forschung

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BERLIN. Medizinische Forschungsvorhaben mit Strahlenbelastung sollen künftig leichter möglich sein. Denn mit dem "Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" werden erstmals Fristen für die Genehmigung der Forschungsprojekte gesetzt.

Im Bereich der genehmigungspflichtigen medizinischen Forschung beträgt die Frist, in der ein Antrag entschieden werden muss, künftig 90 Tage. Die zuständige Behörde kann die Frist laut Hochschulmedizin e.V. unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 90 Tage verlängern.

"Die Möglichkeit einer Fristverlängerung sollte eine Ausnahme bleiben", sagt Dr. Christoph Coch, Vorstandsvorsitzender des KKS-Netzwerkes (Koordinierungszentren für Klinische Studien).

Forscher hatten bislang beklagt, dass beim Bundesamt für Strahlenschutz teilweise Genehmigungszeiten von bis zu zwei Jahren aufgelaufen waren. Diese sollen nun der Vergangenheit angehören.

"Durch diese teilweise mehrjährigen Genehmigungszeiten waren deutsche Forscher in den vergangenen Jahren oftmals von der internationalen Erprobung neuer medizinischer Verfahren ausgeschlossen", kritisiert der Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages Dr. Frank Wissing. Entsprechend froh seien die Wissenschaftler nun über die im Gesetz enthaltenen Fristen. Die Regelungen zur medizinischen Forschung treten zum 31. Dezember 2018 in Kraft.

Der Bundesrat hatte – wie berichtet – im Mai grünes Licht für das Gesetz gegeben. (chb)

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