Gesetze im Bundesrat

BKA-Gesetz trotz Kritik verabschiedet

Der Bundesrat hat am Freitag eine Vielzahl neuer Gesetze passieren lassen – unter anderen das unter Ärzten umstrittene BKA-Gesetz. Ein Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen.

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BERLIN. Trotz scharfer Kritik von Bundesärztekammer und Psychotherapeutenkammer hat der Bundesrat am Freitag die Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes gebilligt. Weil Ärzte und Psychotherapeuten darin nicht explizit als Berufsgeheimnisträger aufgeführt sind, ist das Abhören von Arzt-Patientengesprächen laut dem Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen. BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery hatte vor der Gefahr einer „fundamentalen Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses“ gewarnt. Neben der Neuordnung des BKA-Gesetzes hat der Bundesrat einen Strauß an Gesetzen gebilligt.

» Neufassung des BKA-Gesetzes: Die IT-Strukturen beim Bundeskriminalamt (BKA) werden umgebaut. Für Ärzte und Psychotherapeuten ist vor allem ein Passus zu Abhörmöglichkeiten zur Terrorabwehr bedeutend: Laut Gesetz sind explizit nur Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete oder Rechtsanwälte davon ausgenommen – nicht jedoch die Arztpraxis als geschützter Ort. Trotz scharfer Kritik von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer (die "Ärzte Zeitung" berichtete) wurde der Gesetzentwurf unverändert gebilligt. Das Abhören von Arzt-Patientengesprächen ist damit nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Zudem räumt das Gesetz dem BKA zur besseren Terrorabwehr mehr Einsatzmöglichkeiten der Fußfessel ein.

» Angriffe auf Rettungskräfte, Polizisten und Feuerwehrleute werden künftig höher bestraft. Laut dem entsprechenden Gesetz der großen Koalition, das ohne Änderungen gebilligt wurde, drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen.

Zudem stellt das Gesetz auch das "Gaffen" an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift "Behinderung von hilfeleistenden Personen".

» Reform des Mutterschutzgesetzes: Künftig können auch Schülerinnen und Studentinnen die Mutterschutzregelung in Anspruch nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt sowie das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die anschließende Schutzfrist auf zwölf Wochen. Für Frauen mit einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche gibt es künftig einen Kündigungsschutz.

Zudem können Frauen auf eigenen Wunsch auch länger bis zur Geburt arbeiten. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, falls die Betroffene das möchte. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dazu: "Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an."

» Strahlenschutzgesetz: Das neue Gesetz sieht für den Fall eines Atomunfalls in Deutschland oder einem Nachbarland klarere Pläne und Kompetenzen vor. Ein neues Lagezentrum soll dann deutschlandweit die Situation einschätzen und Maßnahmen vorschlagen. Zudem soll die Belastung mit dem krebserregenden Edelgas Radon in Wohn- und Arbeitsräumen gesenkt werden, etwa durch die Einführung eines Grenzwerts. Für Baumaterialien, die natürliche radioaktive Stoffe enthalten könnten, sind künftig Messungen vorgeschrieben.

Auch in der Medizin gibt es neue Regelungen. Künftig darf etwa für die Früherkennung von Lungen- oder Darmkrebs oder von verengten Herzkranzgefäßen unter bestimmten Bedingungen Röntgenstrahlung eingesetzt werden.

» Bundesdatenschutzgesetz: Das Datenschutz-Niveau soll mit durch die Übernahme von EU-Richtlinien im kommenden Jahr europaweit vereinheitlicht werden. (jk)

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