Neurologen: Gesetz blendet Defizite bei Versorgung aus

KÖLN (iss). Trotz der wachsenden Bedeutung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems und der Psyche geht der Referentenentwurf für das Versorgungsstrukturgesetz auf die Defizite in der Versorgung nicht ein, kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Neurologie & Seelische Gesundheit.

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"Die Zunahme psychiatrischer Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, zunehmende psychische Belastungen und psychosomatische Beschwerden am Arbeitsplatz erfahren im neuen Versorgungsgesetz keine ausreichende Berücksichtigung", sagt der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Dr. Frank Bergmann.

Gleiches gelte für den steigenden Behandlungsbedarf aufgrund der demografischen Veränderungen. Deshalb werde sich die Unter- und Fehlversorgung zuspitzen.

Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen warteten schon jetzt zu lange auf eine fachspezifische Behandlung oder würden wegen enger Budgetierungen nicht in ausreichendem Umfang behandelt, so Bergmann.

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