Nur wo es sich lohnt, sollen Ärzte Praxen gründen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wirbt mit einem Positionspapier zum Versorgungsgesetz indirekt um mehr Akzeptanz für die Allgemeinen Kodierrichtlinien.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
KBV-Chef Köhler: Röslers Eckpunktepapier dürfte ruhig noch weitergehen.

KBV-Chef Köhler: Röslers Eckpunktepapier dürfte ruhig noch weitergehen.

© KBV

BERLIN. Fast im gleichen Tritt wie die Koalition marschiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Richtung Versorgungsgesetz. Politik und Ärzteorganisation sind sich bei dem Gesetzesvorhaben weitgehend einig.

Bei der Flexibilisierung der Bedarfsplanung geht der KBV das vergangenen Freitag vorgelegte Eckpunktepapier der Koalition allerdings nicht weit genug. Arztsitze sollten dorthin vergeben werden, wo ein Bedarf sichtbar werde, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler bei der Vorstellung eines Positionspapiers.

Die KBV wolle die Sitze dort ausschreiben, wo die Krankheitslast der Bevölkerung groß und die Wege zum nächsten Arzt weit seien.

Zusätzlich sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Vorfeld prüfen dürfen, ob ein Standort überhaupt eine wirtschaftliche Praxisgründung erlaube. Dort, wo sich kein niedergelassener Arzt finde, müssten Filialpraxen gegründet und von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren oder sogar von bei der KV angestellten Ärzten tageweise bedient werden, sagte Köhler.

Diese Strategie setze Daten voraus, aus denen die Versorgungsforschung schöpfen könne, so Köhler. Die Daten seien dann gut, wenn die Kodierqualität gut sei, spielte der KBV-Chef auf den Streit in der Ärzteschaft um die Einführung der Allgemeinen Kodierrichtlinien (AKR) an.

Die Vertreterversammlung der Bundesvereinigung hatte Anfang April dafür plädiert, die AKR erst später als vorgesehen und nur in ausgewählten Praxen einzuführen. Die KBV-Spitze hält AKR zur Ermittlung der Morbidität für notwendig.

Die Eckpunkte der Koalition sehen im Unterschied zu den Vorstellungen der KBV zusätzlich zur Morbiditätsorientierung einen Bezug zur demografischen Entwicklung vor.

Darüber hinaus ist die KBV mit den Röslerschen Eckpunkten zum Versorgungsprozess weitgehend einverstanden. Die schwarz-gelbe Koalition habe den Ärztemangel erkannt und richte ihre Politik darauf aus, sagte Köhler.

Dass das Versorgungsgesetz Ärzten in unterversorgten Gebieten die Sorge vor Regressen nehmen soll, hob KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller hervor. Die persönliche Haftung für Verordnungen halte junge Mediziner davon ab, sich niederzulassen.

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Kommentare
Dr. Manfred Scheuer 13.04.201121:05 Uhr

Ambulante Kodierrichtlinien werden ärztlich unterversorgten Regionen nicht helfen

1. Wir kodieren doch schon seit Jahren. Ist das alles nicht aussagekräftig? In meiner Praxis für Allgemeinmedizin kommen 3414 verschiedene Kodierungen zur Anwendung
2. Wo sich kein niedergelassener Arzt findet, gibt es auch keine Daten zur Morbidität auf Basis kodierter Diagnosen. Dort kann die Morbidität nur anhand von Erfahrungswerten anderer Regionen und demographischer Daten bestimmt werden.
3. Meine Erfahrungen als Mitglied einer regionalen Gesundheitskonferenz zeigen, dass auch eine Auschreibung der KV keinen Arzt dazu bewegt, sich in einer unterversorgten Region niederzulassen.

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