Nutzenbewertung: GBA kontra Ministerium
BERLIn (HL). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist der Auffassung, dass die vier Nutzenbewertungen, zu denen das IQWiG Ende März seine Berichte abgeliefert hat, der GBA selbst aber noch keine Entscheidung getroffen hat, nicht erneut aufgerollt werden müssen. Damit müssten sie auch nicht nach den neuen Regeln des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes abgearbeitet werden, so der Ausschuss.