Nutzenbewertung bremst Arznei-Innovationen

BERLIN/DÜSSELDORF (HL). Die frühe Nutzenbewertung wird voraussichtlich dazu führen, dass ein Teil neuer Arzneimittel in Deutschland nicht oder später auf den Markt kommt. Für die ärztliche Verordnungspraxis könnten sich aus der Nutzenbewertung auch Vorteile ergeben.

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Die frühe Nutzenbewertung wirkt als Bremse für Innovationen.

Die frühe Nutzenbewertung wirkt als Bremse für Innovationen.

© Tony Baggett / fotolia.com

So das vorläufige Fazit einiger Expertenrunden zum nun angelaufenen Verfahren der frühen Nutzenbewertung neu auf den Markt kommender Wirkstoffe.

Nach Einschätzung von IQWiG-Leiter Professor Dr. Jürgen Windeler wird es häufiger vorkommen, dass Hersteller nicht mehr mit neuen Arzneimitteln auf den deutschen Markt gehen.

Auch die neue Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer Nordrhein, Professor Susanne Schwalen, erwartet, dass das die Vielfalt in der Arzneimittelversorgung einschränkt.

Ergebnis der Nutzenbewertung könnte Arzneitherapie erleichtern

Andererseits kann das Ergebnis der Nutzenbewertung - in deren Folge GKV-Spitzenverband und Hersteller einen Höchstbetrag festlegen - die Arzneitherapie auch erleichtern.

Die Ergebnisse des neuen Verfahrens werden Bestandteil der Arzneimittelrichtlinien, Ärzte erhalten eine Information über den nachgewiesenen Zusatznutzen und nach Einschätzung des GBA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess besteht die Möglichkeit, diese Arzneimittel von der Richtgrößenprüfung auszunehmen.

Erhebliche Konflikte zwischen Industrie, GBA und GKV-Spitzenverband

Im Verfahren für die frühe Nutzenbewertung und die Findung eines Erstattungshöchstbetrages zeichnen sich erhebliche Konflikte zwischen Industrie, GBA und GKV-Spitzenverband ab.

Strittig ist die Wahl der Vergleichstherapie für Innovationen, noch ungeklärt die Kriterien für den Erstattungsbetrag.

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