Nutzenbewertung bremst Arznei-Innovationen

BERLIN/DÜSSELDORF (HL). Die frühe Nutzenbewertung wird voraussichtlich dazu führen, dass ein Teil neuer Arzneimittel in Deutschland nicht oder später auf den Markt kommt. Für die ärztliche Verordnungspraxis könnten sich aus der Nutzenbewertung auch Vorteile ergeben.

Veröffentlicht:
Die frühe Nutzenbewertung wirkt als Bremse für Innovationen.

Die frühe Nutzenbewertung wirkt als Bremse für Innovationen.

© Tony Baggett / fotolia.com

So das vorläufige Fazit einiger Expertenrunden zum nun angelaufenen Verfahren der frühen Nutzenbewertung neu auf den Markt kommender Wirkstoffe.

Nach Einschätzung von IQWiG-Leiter Professor Dr. Jürgen Windeler wird es häufiger vorkommen, dass Hersteller nicht mehr mit neuen Arzneimitteln auf den deutschen Markt gehen.

Auch die neue Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer Nordrhein, Professor Susanne Schwalen, erwartet, dass das die Vielfalt in der Arzneimittelversorgung einschränkt.

Ergebnis der Nutzenbewertung könnte Arzneitherapie erleichtern

Andererseits kann das Ergebnis der Nutzenbewertung - in deren Folge GKV-Spitzenverband und Hersteller einen Höchstbetrag festlegen - die Arzneitherapie auch erleichtern.

Die Ergebnisse des neuen Verfahrens werden Bestandteil der Arzneimittelrichtlinien, Ärzte erhalten eine Information über den nachgewiesenen Zusatznutzen und nach Einschätzung des GBA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess besteht die Möglichkeit, diese Arzneimittel von der Richtgrößenprüfung auszunehmen.

Erhebliche Konflikte zwischen Industrie, GBA und GKV-Spitzenverband

Im Verfahren für die frühe Nutzenbewertung und die Findung eines Erstattungshöchstbetrages zeichnen sich erhebliche Konflikte zwischen Industrie, GBA und GKV-Spitzenverband ab.

Strittig ist die Wahl der Vergleichstherapie für Innovationen, noch ungeklärt die Kriterien für den Erstattungsbetrag.

Lesen Sie dazu auch: AMNOG - Stoppschild für viele neue Wirkstoffe

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die Hände der Unschuld

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber