Maßnahmenkatalog in der Mache

Oben ohne im Gesundheitsamt: BVÖGD räumt Fehlverhalten „in Einzelfällen“ ein

Im Kölner Gesundheitsamt soll ein Amtsarzt die Patientinnen aufgefordert haben, bei den Untersuchungen ihren BH abzulegen. Der Berufsverband spricht von einem Fehlverhalten.

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Berlin. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD) räumt in einer Mitteilung von Donnerstag ein, dass es bei amtsärztlichen Untersuchungen im Kölner Gesundheitsamt „in Einzelfällen“ zu einem Fehlverhalten gekommen sei.

Zuvor hatten Medienberichte von entwürdigen Erfahrungen der Patientinnen gesprochen. So hätten die betroffenen Frauen nicht nur ihren Oberkörper freimachen, sondern auch ihren BH ausziehen müssen.

Von diesen Untersuchungsmethoden distanziert sich nun der Verband. „Es besteht keine fachlich begründbare Notwendigkeit, dass während des gesamten Ablaufs einer typischen körperlichen Untersuchung und Befunderhebung ein BH oder sonstiges Oberteil abgelegt werden müsste“, heißt es.

BVÖGD will solche Situationen vermeiden

Laut dem Verband kann es bei bestimmten Untersuchungsschritten möglicherweise nötig sein, den BH kurz zu öffnen oder ein Oberteil zu lüften – zum Beispiel beim Abhören von Lunge und Herz oder einer Untersuchung der Wirbelsäule.

Aktuell arbeite der BVÖGD an Vorschlägen für Gesundheitsämter, um künftig solche Situationen zu vermeiden. Zum Beispiel könnten Eignungsuntersuchungen nur noch von zwei Ärzten vorgenommen werden.

„Wir bedauern das zutiefst. Die ärztlichen Untersuchungen im Gesundheitsamt müssen selbstverständlichen fachlichen Standards entsprechen sowie die Würde und Wünsche der Untersuchten respektieren“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Dr. Kristina Böhm. (eb)

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